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Ampel gibt grünes Licht für Verkehrsetat 2024 Zankapfel bleibt Sanierung der Infra­struktur

Foto: Juliane Bezold

Der Bundestag hat mit dem Votum der Ampel-Koalition gegen die Stimmen von Opposition und fraktionslosen Abgeordneten den Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in 2. Beratung gebilligt.

Für welche Baustellen gibt es Geld – und welche Infrastrukturmaßnahmen bleiben auf der Strecke? Das steht im Verkehrsetat 2024, den die Ampel-Regierung jetzt in zweiter Beratung durchgewunken hat. Die Maßnahmen zur Sanierung der Infra­struktur bleiben ein Streitthema. Der Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes sieht in seiner geänderten Fassung nun Ausgaben von 44,15 Milliarden Euro vor. 35,58 Milliarden Euro waren es 2023 – und 38,7 Milliarden Euro standen zuvor Regierungsentwurf vor.

Mehr Geld durch die gestiegene Lkw-Maut

Auf der Haben-Seite verbucht die Ampel-Regierung 15,87 Milliarden Euro. Im Jahr 2023 lagen die Einnahmen bei 8,65 Milliarden Euro. Von dem avisierten Geld rund 15,14 Milliarden Euro aus den Einnahmen aus der Lkw-Maut. 2023 waren es an dieser Stelle noch 8,02 Milliarden Euro. Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut werden auf 1,3 Milliarden Euro beziffert (2023: 1,19 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen, also die Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben für kommende Haushaltsjahre, belaufen sich laut Bundestag auf 46,87 Milliarden Euro. Das sind 14,1 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen.

Zusätzliche Milliarden gibt es für die Schiene

Zusätzliche 4,37 Milliarden Euro soll die Deutsche Bahn zur Erhöhung des Eigenkapitals mit dem Zweck der Ertüchtigung des Schienennetzes erhalten. Vier Milliarden Euro davon sind jedoch der Haushaltsvorlage zufolge gesperrt „bis zur Vorlage einer Vereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG über die Verwendung der Mittel“.

Veräußerungen von Beteiligungen löst Sperre

Darüber hinaus soll die Aufhebung der Sperre in Abhängigkeit von Einnahmen aus Veräußerungen von Beteiligungen des Bundes erfolgen, „aber spätestens zum 15. Juli 2024, unter der Voraussetzung, dass mindestens zwei Milliarden an Beteiligungserlösen erzielt wurden“. Hier dürfte der Verkauf den DB Schenker gemeint sein. Die Registrierung für mögliche Käufer läuft noch bis kommenden Dienstag, 6. Februar 2024. Außerdem erhält die Bahn im Jahr 2024 die letzte Tranche in Höhe von 1,12 Milliarden Euro im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030.

Trassenpreise im Schienenverkehr sinken

Für die Reduzierung der Anlagenpreise im Schienengüterverkehr sinkt der Ansatz um 65 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro. Die ursprünglich durch den Haushaltsausschuss geplante Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr um 170,67 Millionen Euro auf 179,38 Millionen Euro wurde in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses abgefedert. Nun soll es 50 Millionen Euro mehr geben, also 229,33 Millionen Euro.

Weniger Geld für Digitalisierung der Schiene

Diese 50 Millionen Euro fehlen dafür im Titel „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS“ (European Rail Traffic Management System). Fast vollständig gestrichen wird die von der Bundesregierung geplante Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr, für die zehn Millionen Euro vorgesehen waren. Das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ wird um 16,31 Millionen Euro auf 25,69 Millionen Euro gekürzt.

Mehr Geld für die Schienen-Infrastruktur

Im Einzelplan 12 werden zudem mehrere größere Posten umverteilt. Die Abzüge bei ERTMS (minus 200 Millionen Euro), den Förderprogrammen für Bahnhöfe (minus 167,56 Millionen Euro) und bei den Baukostenzuschüssen für Investitionen des Bedarfsplans Schiene (minus 610 Millionen Euro) summieren sich auf 977,56 Millionen Euro. Genau dieser Betrag wird dem Titel „Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bunde“ zugeschlagen, der damit auf 7,47 Milliarden Euro ansteigt.

Nur minimales Plus für die Bundesfernstraßen

Auf die Bundesfernstraßen entfallen Ausgaben von 12,8 Milliarden Euro (2023: 12,68 Milliarden Euro), davon 11,48 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2023: 11,47 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 6,03 Milliarden Euro (2023: 5,54 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung auf 2,29 Milliarden Euro, nachdem der Haushaltsausschuss den Regierungsansatz von 2,3 Milliarden Euro (wie 2023) auf 2,29 Milliarden Euro gekürzt hatte.

Weniger Mittel für neue Bundesstraßen eingeplant

Für Bedarfsplan-Maßnahmen an Bundesstraßen sind 523,84 Millionen Euro eingestellt (2023: 974,42 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 1,31 Milliarden Euro (2023: 1,3 Milliarden Euro). Für Radwege an Bundesstraßen sollen wie bisher 120 Millionen Euro bereitgestellt werden.

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