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Änderungen bei der Lkw-Maut Neue Tarife ab 1. Oktober 2021

lkw, landstraße, maut Foto: Pixabay/Monsterkoi; Fotolia/B. Wylezich; Montage: ETM

Gute Nachrichten für die Branche: Zum 1. Oktober 2021 sinken die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht.

Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, das bereits am 28. Oktober 2020 die Anlastung von Kosten der Verkehrspolizei bei der Berechnung der Wegekosten beanstandet hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat daraufhin die Wegekosten aktualisiert. Entsprechend sinkt der Mautsatz-Anteil der Infrastrukturkosten. Künftig höher fällt dagegen der Anteil der Luftverschmutzungskosten an den Gesamtkosten aus. In der Summe ergeben sich jedoch geringere Mauttarife.

Erstattung zu viel gezahlter Maut

Zwar tritt die Gesetzesänderung offiziell erst zum 1. Oktober 2021 in Kraft, rückwirkend können jedoch für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 – Tag des EuGH-Urteils - bis 30. September 2021 auf Antrag anteilig Maut erstattet werden. Der Umfang des Mautteilsatzes „Infrastrukturkosten“ ist dabei abhängig von der Gewichtsklasse. Die Erstattung beträgt rückwirkend bei Fahrten mit einem Fahrzeug

  • Zwischen 7,5 t bis unter 12 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG): 1,5 Cent/km
  • Zwischen 12 t bis 18 t zGG: 0,3 Cent/km
  • Über 18 t zGG mit bis zu drei Achsen: 0,5 Cent/km
  • Über 18 t zGG mit vier und mehr Achsen: 0,5 Cent/km

Antragstelllung ab 1. Oktober 2021

Tollcollect empfiehlt Kunden, den Erstattungsantrag erst nach dem 1. Oktober 2021 zu stellen, wenn sämtliche Mautaufstellungen bzw. Abrechnungsdokumente für den Zeitraum 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 vorliegen. Da vorher noch keine Rechtsgrundlage vorhanden sei, können die Anträge auch erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Oktober 2021 bearbeitet werden. Noch werden Vorbereitungen für eine möglichst einfache Antragstellung getroffen. Wie das Prozedere ablaufen wird, wird das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) noch mitteilen.

Fakt ist, dass Kunden ihren Anspruch bis Ende 2023 geltend machen können. Ebenfalls sicher ist, dass keine Gebühr für die Bearbeitung erhoben wird. Bereits vorsorglich bittet das BAG um Geduld, da die Antragsbearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

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