Vor einigen Wochen ist die reformierte Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die Missachtung einer einfachen Regel kann teuer werden.
Wer mit einem Lkw über 3,5 Tonnen unterwegs ist, darf ab sofort nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, wenn auf der gleichen Strecke auch Radfahrer oder Fußgänger zu erwarten sind. Wird diese Regel missachtet, droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Neue Vorschriften gelten auch beim Überholen von Fahrrädern und Fußgängern. Hier ist innerorts nun ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, außerhalb geschlossener Ortschaften sind es sogar zwei Meter. In der alten Fassung der Straßenverkehrsordnung war lediglich von „ausreichende Abstand“ die Rede.
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