FERNFAHRER LIVE #083

Was bringt das Mobilitätspaket? [RELIVE]

20.05.2022

In dieser hochkarätig besetzten Expertenrunde ging es um die Frage, warum es auch fast zwei Jahre nach der Verkündung des Mobilitätspakets in Deutschland noch keine Tatbestände gibt, um die Gesetzestexte aus den Verordnungen mit einem Bußgeld zu belegen.

Fast zwei Jahre, nachdem am 9. Juli 2020 das Mobilitätspaket 1 in Brüssel als ein großer politischer Erfolg vor allem auch gegen das Sozialdumping der Lkw-Fahrer gefeiert wurde, kehrt langsam Ernüchterung ein, weil es in den meisten Mitgliedstaaten noch nicht gelungen ist, die Sanktionstatbestände für die Vorgaben aus den Gesetzestexten der Verordnungen und Richtlinien umzusetzen. Oder verkürzt: das Mobilitätspaket ist nur so gut wie seine Kontrolle – für die aber ausschließlich die jeweiligen Behörden der 27 Mitgliedstaaten verantwortlich sind. Es wird immer deutlicher, dass zur konsequenten Durchsetzung der Maßnahmen eine übergeordnete und unabhängige EU-eigene Kontrollbehörde fehlt.

Darüber diskutierten der Stuttgarter Experte für das Mobilitätspaket, Götz Bopp, Dirk Saile, seit 20 Jahren Repräsentant des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) in Brüssel, der langjährige niederländische Lkw-Fahrer mit Jurastudium, Edwin Atema, der sich seit vierzehn Jahre bei der niederländischen Gewerkschaft FNV und dessen Brüsseler Dachorganisation ETF konsequent für die Rechte der Lkw-Fahrer einsetzt, der Kölner Rechtsanawalt Philippe Rabenschlag, der unter anderem 17 Jahre im Bereich des Straßenkontrolldienstes des Bundesamtes für Güterverkehr, BAG, tätig war, sowie der Berufskraftfahrer Burghard Taggart, Verdi-Mitglied und vor elf Jahren Mitbegründer des Kraftfahrerkreises Aschaffenburg-Miltenberg.

Große Enttäuschung bei der Rückkehrpflicht

Es wird ein langer Weg werden, bis alle Maßnahmen des Mobilitätspaktes 1 bis Mitte 2026 wirklich greifen. Und so reichte das Fazit der 83. Sendung von FERNFAHRER LIVE von den meisten Teilnehmer von „die Hoffnung stirbt zuletzt“ bis „es gibt noch Hoffnung“. Eine erste Bewertung der Experten, nachdem im August 2020 zunächst die Änderungen der Sozialvorschriften und im Februar 2022 die Entsenderichtlinie, die Rückkehrpflicht der Lkw und die um die viertägige Abkühlphase erweiterte Kabotageregelung in Kraft getreten sind, fällt daher zwiespältig aus. So dreht sich die Sendung vor allem um drei große aktuelle Themen: die Rückkehrpflicht der Lkw nach spätestens acht Wochen an eine Betriebsstätte des Niederlassungsstaates, die Kontrolle des Verbots, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen und die Auswirkungen der Entsenderichtline mit der Frage, warum es in Deutschland so schwierig ist, endlich einen Allgemeingültigen Tarifvertrag einzuführen. Denn anders als in den Niederlanden, wo entsendete Fahrer aus Osteuropa im nationalen Transport beschäftigt sind oder dort Kabotagetransporte durchführen, steht ihnen der dortige Tariflohn zu – in Deutschland eben nur der Mindestlohn.

Vor allem die Enttäuschung des BGL, dass die große Hoffnung des Verbandes und seiner Mitglieder, die Rückkehrpflicht der Lkw derzeit nicht greift, weil sie nur im Bereich der Marktzugangsverordnung angesiedelt wurde, ist spürbar, Sie zeigt sich in der Frage von Dirk Saile, ob eine Kontrollbehörde des Mitgliedstaats, der aktuell vor dem EuGH gegen die Rückkehrpflicht klagt, einer Nachfrage etwa des BAG zu einem in Deutschland festgestellten Verstoß eines gebietsfremden Unternehmens, wirklich mit der ganzen Energie zu diesem Unternehmen hingeht, um diesem am Ende die Lizenz zu entziehen. Beim EuGH ist auch die letzte Entscheidung über etwaige unterschiedliche nationale Auslegungen der Gesetzestexte angesiedelt. Das Bestreben der EU-Kommission, durch Klarstellungen in Fragen- und Antworten-Katalogen ohne Rechtswirksamkeit tatsächlich Klarheit in die bestendenden Gesetzestexte zu bringen, darf als unbefriedigend angesehen werden.

Lesen Sie auch Jan Bergrath und Götz Bopp mit dem Truck-Talk-Schriftzug Podcast Truck-Talk Das Mobilitätspaket für unterwegs

Das Mobilitätspaket kam ja nicht vom Himmel

Vor allem der Anwalt Phillipe Rabenschlag geht in den drei Themenblöcken in die hoch spannende juristische Tiefe. Er erläutert etwa den Unterschied zwischen dem, hier belgischen Strafrecht, bei dem allein der Unternehmer belangt wird und meist sehr schnell ein hohes Bußgeld auch akzeptiert, womit das Verfahren abgeschlossen ist, und dem deutschen Ordnungswidrigkeitsrecht, das auch dem BAG bei der Kontrolle in Verbindung mit einer Sicherheitsleistung auf das zu erwartende Bußgeld mit der Möglichkeit eines Einspruchs und einem anschließenden Verfahren weniger Spielraum lässt. Bei den neuen Verordnungen sind dem BAG noch die Hände gebunden.

„Die Politik und das Ministerium müssen einfach ihre Hausaufgaben machen und endlich die entsprechenden Bußgeldtatbestände im deutschen Güterkraftverkehrsgesetz und Fahrpersonalrecht schaffen. Das Mobilitätspaket kam ja nicht vom Himmel, sondern wurde bereits im Juli 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.“

Weitere Videos
Unsere Sendungen
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.