Auch in diesem Jahr beschenken deutsche Fahrer ihre Kollegen aus Osteuropa, die über die Festtage im Lkw in Deutschland ausharren müssen – obwohl das nun klar verboten ist und die Kabotage weiter ausufert.
Es ist ein Akt der Kollegialität und Fürsorge zur Weihnachtszeit: Bundesweit ziehen an Weihnachten Fahrer der Allianz im deutschen Transportwesen (AidT), der Kraftfahrerkreise (KfK) sowie DocStop-Ehrenamtliche mit Tüten voller Gebäck und Geschenke, die sie selber bezahlt oder aus Spendengeldern gekauft haben, über die deutschen Autohöfe und Raststätten. Sie wollen den Fahrern aus Osteuropa das Gefühl geben, nicht alleine zu sein.
Immer öfter berichten lokale Medien über diese Weihnachtsaktionen – und nehmen sie zum Anlass, darüber zu berichten, was Sozialdumping in seiner schlimmsten Form bedeutet: Über Weihnachten getrennt von der Familie bei winterlich kaltem Wetter im Lkw zu hausen.
Weihnachtsruhezeit im Lkw
Bisher war dies rechtlich kein Problem, doch in diesem Jahr ist es anders: denn seit dem 25. Mai 2017 ist es Lkw-Fahrern auch in Deutschland verboten, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Das Bundesamt für Güterverkehr hat bereits erklärt, ab wann der Fahrer gegen das Verbot verstößt: nämlich wenn er “auf frischer Tat“ im Lkw erwischt wurde und dort bereits länger als 45 Stunden verbracht hat, ohne nachweisen zu können, dass er die Zeit zuvor etwa in einem Hotel war.
Genau das ist nun der Fall, wenn Kraftfahrer die kompletten drei Festtage in ihren Lkw bleiben müssen und nicht vom Fleck kommen. Ob sich durch den Kontrolldruck an Weihnachten die Reihen der Gestrandeten etwas lichten werden, bliebt abzuwarten. Auf die Frage, ob das BAG über die Feiertage kontrolliert, heißt es aus Köln, “dass das Bundesamt seine Kontrollen nach Dienstplänen durchführt und diesbezüglich keine Einzelheiten insbesondere im Vorhinein veröffentlicht“.
Die Polizei klärt weiter auf
Das ist eine durchaus clevere Antwort: Denn nur fünf Prozent der gesamten Kontrollzeit des BAG sind für die Ruhezeitkontrolle an Sonntagen vorgesehen. Das sind also bundesweit zwölf Tage mal 120 Kontrollteams, die, so die Vorgabe, zudem nie alleine unterwegs sein sollen. Es könnte also gut sein, dass die Kontrolleure gar keine Kapazitäten mehr frei haben, um über Weihnachten draußen zu sein. Zumal es hart wäre, einem an Weihnachten auf einem Parkplatz gestrandeten Berufskraftfahrer noch 500 Euro Bußgeld in Rechnung zu stellen. Inkonsequent ist die Milde des BAG dennoch.
Von den Autobahnpolizeien der Länder liegen wiederum bislang keine Informationen vor, dass überhaupt Kontrollen am Wochenende durchgeführt wurden. Denn mit der Umsetzung des Gesetzes und der Handlungsanweisung des BAG, die für die Polizei nicht bindend ist, gibt es nach wie vor Probleme. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hat am 20. Oktober in einer E-Mail geschrieben: “Der bereits im Juni konstatierte hohe Aufklärungs- und Informationsbedarf besteht unverändert fort. Das betrifft insbesondere ausländische Spediteure. Die Polizei leistet insoweit weiterhin Aufklärungs- und Informationsarbeit. Das weitere polizeiliche Handeln wird zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt werden.“ Dieser Zeitpunkt scheint noch nicht gekommen zu sein.
Das könnte sich nun ändern. Am 20. Dezember hat der EuGH bestätigt, dass es in ganz Europa verboten ist, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Die Konsequenzen sind auf die Schnelle noch nicht abzusehen. Denn die Änderung im deutschen Fahrpersonalgesetz bezieht sich auf Artikel 8 Absatz 6 der VO (EG) 561/2006, das Urteil des EuGH auf Artikel 8 Absatz 8, der bislang eben auch in Deutschland nicht als Verbot galt. Spätestens im neuen Jahr wird auch das BAG dazu Stellung beziehen.
Zunahme der Kabotage
So wird man erst zu Beginn des Jahres wirklich wissen, wie viele Fahrer im Lkw ausharren mussten. Deutlich wird dieser Tage auf alle Fälle, wie viele Lkw überhaupt aus dem Osten ausschließlich in Westeuropa unterwegs sind. In der soeben vom BAG im Netz veröffentlichten Marktbeobachtung zur Kabotage heißt es: In Deutschland nahm die Kabotage im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr überproportional um 30,8 Prozent auf rund 16,2 Mrd. Tonnenkilometer zu; die Kabotage-Durchdringungsrate, die den Kabotageverkehr als Prozentsatz des gesamten innerstaatlichen Verkehrsangibt, erhöhte sich um 1,3 Prozentpunkte auf rund 5,8 Prozent. Fahrzeuge aus den jungen EU-Mitgliedstaaten steigerten ihre Kabotageleistungen erneut überproportional.
Rückreisewelle nach Osteuropa
Das zeigt sich einmal mehr über die Festtage. Schon diese Woche hat die Rückweisewelle eingesetzt, überall auf Rastplätzen und Autohöfen stehen verlassene Sattelzugmaschinen, wie sie etwa FERNFAHRER-Leser Stefan Döpel auf dem Autohof Bruchsal fotografiert hat. Die Fahrer wurden mit dem Bus nach Hause gebracht, die Lkw bleiben in Deutschland, viele sind auf Terminals des Kombinierten Verkehrs stationiert. Die große Frage ist auch dieses Jahr, wo die Lkw der Spedition Waberer‘s aus Ungarn dieses Jahr stehen bleiben. Von 2015 auf 2016 wurden rund 300 Lkw auf einer Wiese in Belgien versteckt, letztes Jahr standen gut 300 auf einem Parkplatz in den Niederlanden und nahezu überall an der A6.
In all diesen Fällen gilt der Artikel 9, Absatz 2 der VO (EG) 561/2006: Die Fahrer müssen die An- und Abreise im Bus zu ihren Lkw im Tacho als “andere Arbeiten“ nachtragen. Ein freundlicher Hinweis also an die Kontrolleure: Mit der Rückreisewelle ist nach dem ebenfalls langen Silvester-Wochenende (allein 48 h reine Nettostandzeit) zu rechnen, also von Montag auf Dienstag. Das sollte dann nicht mehr mit den neuen Dienstplänen für 2018 kollidieren.