BAG stellt klar Polensprinter unterliegen Kabotageregelung

Foto: Jan Bergrath

Vom Geltungsbereich der Vorschriften, die für Kabotagebeförderungen gelten, sind laut BAG auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t umfasst.

Sie warten oft das ganze Wochenende auf deutschen Autobahnraststätten, bis sie am nächsten Montag wieder eine Ladung bekommen – die sogenannten "Polensprinter". Jene Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und der typischen Schlafkabine auf dem Dach, denen bislang nachgesagt wurde, dass sie in einem komplett rechtsfreien Raum agieren. Was das für die osteuropäischen Fahrer bedeutet, hat unlängst der Stern in einer großen Reportage zum Thema Sozialdumping beschrieben. Ein Fahrer aus Rumänien schildert dort, wie er für 900 Euro Nettolohn immer drei Wochen am Stück im Auftrag einer deutschen Spedition auch innerdeutsche Touren fährt.

Die Rechtsauffassung des BAG

Zwar fallen diese "Polensprinter", bis sie im derzeit in Brüssel verhandelten Mobilitätspaket nicht doch noch unter die Sozialvorschriften der VO (EG) 561/2006 aufgenommen werden, derzeit nicht unter das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Aber wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nun auf seiner Internetseite beschreibt, unterliegen sie entgegen der bislang in der Transportbranche mehrheitlich vertretenen Auffassung doch den Regeln zur Kabotagebeförderung.

Wortwörtlich heißt es dazu: "Vom Geltungsbereich der Vorschriften, die für Kabotagebeförderungen gelten, sind gemäß der Bestimmungen der Art. 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 auch Fahrzeuge mit einem zGG von bis zu 3,5 t umfasst. Da auch Unternehmen, die unter die Freistellung nach Art. 1 Abs. 5 c) (Kraftfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeugkombination bis 3,5 t zGG) fallen, gemäß Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Kabotagebeförderungen durchführen können, gelten auch für diese Fahrzeuge die Voraussetzungen wie für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGG."

Nur drei inländische Transporte

Damit dürfen auch "Polensprinter" im Anschluss an einen internationalen Transport nur drei inländische Beförderungen durchführen. Paketdienste etwa, die Teile ihrer Beförderungen in einer Fünf-Tage-Woche mittlerweile komplett mit diesen Fahrzeugen aus Mittel- und Osteuropa durchführen lassen, könnten somit über kurz oder lang Probleme bekommen. Denn offenbar hat das BAG auch bereits begonnen, die "Polensprinter" genauer unter die Lupe zu nehmen.

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