31.07.2015
Götz Bopp
Greift das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) auch im Werkverkehr?
Ja! Die Rechtsgrundlagen beziehen sich auf alle gewerblich motivierten Fahrten, für die ein Führerschein der C- oder D-Klassen notwendig ist (und "deshalb" auch auf die Klasse BE mit Zusatz 79.06). Und der Werkverkehr wird ja nicht zum Privatvergnügen betrieben. Individuell zu prüfen ist, ob der konkrete Fahrzeugeinsatz in eine der Ausnahmen des BKrFQG fällt, etwa die sogenannte Handwerkerklausel.