Bei mir stehen wieder die fünf Module zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz an. Das Modul ‚Ladung sichern‘ habe ich schon, nun fehlen noch vier. Ich habe wenig Lust, mir ‚Fahrer und Image‘ noch einmal anzutun.
Ich habe mal gehört, dass man auch Module doppelt machen kann und andere weglassen.
Sind die eigentlich genormt oder kann jeder sein Modul selbst zuordnen?
Bei den Modulbezeichnungen handelt es sich um Eigenkreationen der jeweiligen Anbieter oder Verlage. Für die Bezeichnung der Module gibt es keine Norm oder Ähnliches. Hinter den einzelnen Modulen stehen die Kenntnis- und Unterkenntnisbereiche der Anlage 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung; sie sind den jeweiligen Modulen zugeordnet.
Während einer Weiterbildungsperiode sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.
Sie können entsprechend Module doppelt belegen, wenn Sie die Kenntnisbereiche bereits abgedeckt haben. Welche Kenntnisbereiche bzw. Unterkenntnisbereiche Sie bereits abgedeckt haben, können Sie Ihren Weiterbildungsbescheinigungen entnehmen.