Jedes Arbeitsverhältnis kann befristet werden. Man unterscheidet zwischen Befristung mit Grund und ohne. Ohne Begründung ist sie maximal 2 Jahre zulässig und in dieser Zeit darf es maximal 3 Verlängerungen geben. Im Gesetz sind zudem Befristungsgründe genannt, die auch eine Befristung zu längeren Zeiträumen oder mehrfach hintereinander zulassen. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit Ablauf der Frist, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Arbeitet der Arbeitnehmer weiter und der Arbeitgeber unternimmt nichts, wird aus dem befristeten Arbeitsverhältnis ein unbefristetes.