08.07.2015
Harry Binhammer
Habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein ordentliches und wohlwollend formuliertes Schlußzeugnis. Es darf ihn nicht an seiner weiteren beruflichen Laufbahn behindern. Zwischenzeugnisse werden nur aus triftigen Gründen erteilt (langjährige Tätigkeit, Vorgesetztenwechsel, Betriebsübergang etc.)