Die Abmahnung hat verschiedene Voraussetzungen und Wirkungen. Sie soll dem Arbeitnehmer zunächst das Fehlverhalten aufzeigen. Dann soll sie dieses Verhalten rügen und zuletzt warnen, dass weitere Konsequenzen drohen, wenn weitere Verstöße vorkommen. Sie kann mündlich ausgesprochen werden. Sie ist meist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Abmahnungen kann auch der Vorgesetzte aussprechen, nicht nur der Geschäftsführer. Sie ist auch an keine Frist gebunden, wobei die Wirkungen schwächer sind, wenn der Verstoß schon länger zurück liegt. Es müssen auch keine 3 Abmahnungen vorliegen, um gekündigt zu werden. Manchmal reicht schon eine. Und in extremen Fällen braucht es auch keine vorherige Abmahnung.