Der Bund hat sich darauf geeinigt, die Nachrüstung von Dieselpartikelfilter 2010 für Pkw weiterzuführen. Neu: Auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen kommen in den Genuss der Förderung.
Gerade diese Fahrzeuge seien nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMU) in den Innenstädten am häufigsten unterwegs und tragen damit zur Feinstaubbelastung in Städten bei. Um die Förderung zu erhalten, müssen Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen sein. Die Nachrüstung darf bei diesen Fahrzeugen erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen. Sie wird laut BMU Mitte Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und einen Tag später in Kraft treten. Förderanträge können ab 1. Juni 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online gestellt werden. Infos gibt es in Kürze unter www.bafa.de oder unter www.bmu.de/partikelfilter Text: Susanne Spotz Datum: 06.05.2010