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Wissing: Abbiegeunfällen vorbeugen Aktion Abbiegeassistent geht weiter

Foto: Matthias Rathmann

Schwere Lkw-Abbiegeunfälle soll es nicht mehr geben. Was Minister Wissing unternimmt, um sie zu verhindern und welche neuen Regeln nun greifen.

Es ist nicht die häufigste Unfallart. Aber es ist eine, die häufig tödlich endet und nicht selten Kindern das Leben kostet. Um solchen Lkw-Abbiegeunfällen einen Riegel vorzuschieben, setzt Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) die Aktion Abbiegeassistent seines Vorgängers Andreas Scheuer (CSU) fort und hält ebenso Fördergelder für den freiwilligen Einbau entsprechender Systeme bereit.

Ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu mehr Sicherheit beim rechts Abbiegen ist seit 6. Juli erreicht: Seitdem müssen europaweit alle neuen Fahrzeugtypen mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden, für neue Fahrzeuge gilt diese Verpflichtung ab 7. Juli 2024. Die vorherige Bundesregierung hatte sich auf internationaler Ebene für einen früheren verpflichtenden Einbau stark gemacht. In der Zwischenzeit warb sie in der Branche für einen freiwilligen Einbau solcher Systeme, wozu Scheuer die Aktion Abbiegeassistent sowie Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen und Kommunen ins Leben rief. Die Sicherheitspartner nehmen eine Vorreiterrolle ein, weil sie noch ohne Vorgaben, sondern aus eigenem Antrieb ihre Fahrzeuge sicherer machen. Dafür richtete das Ministerium auch entsprechende Töpfe mit Fördermitteln ein.

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Wissing verpasste der Aktion jedoch eine kleine Namensänderung. Statt auf #IchHabDenAssi setzt er in den sozialen Netzwerken fortan auf den Slogan #BesserImBlick. „Dass Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit Pflicht werden, ist ein Erfolg und weiterer Ansporn. Wir werden uns weiterhin engagiert für den Einbau der lebensrettenden Systeme einsetzen“, betont der FDP-Politiker. Jeder Abbiegeassistent, der zum Einsatz kommt, bedeute mehr Sicherheit für Radfahrer, Fußgänger, Lkw- und Busfahrer. „Deshalb setzen wir unsere Aktion Abbiegeassistent mit Hochdruck fort.“

Diese Fördermittel gibt es für Abbiegesysteme

Zwei Fördertöpfe stehen interessierten Unternehmen und Organisationen, die ihre Fahrzeuge mit lebensrettender Technik ausrüsten möchten, zur Verfügung: Unternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen profitieren von Zuschüssen im Rahmen des De-minimis-Programms. Für Kommunen und Busunternehmer gibt es das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“, das 2022 mit einem Volumen von 9,25 Millionen Euro ausgestattet ist. Es setzt schon bei kleineren Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen an und deckt zusätzlich den Busbereich mit Fahrzeugen ab neun Sitzplätzen ab.

Um die Gefahren beim rechts Abbiegen zu entschärfen, sind Lkw-Fahrer seit April 2020 auch gehalten, nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (sieben bis elf km/h) innerorts abzubiegen. Die in der StVO verankerte Pflicht bezieht sich auf Lkw ab 3,5 Tonnen.

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Und was bedeutet die europaweite Einbaupflicht für neue Fahrzeugtypen nun konkret? „Die Verordnung betrifft erst einmal Hersteller, die neue Fahrzeugtypen genehmigen lassen wollen. Erst zwei Jahre später müssen dann alle Neuzulassungen entsprechend ausgestattet sein“, erläutert der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), Prof. Dr. Walter Eichendorf.

Dennoch lobt Eichendorf, dass dieser Zwischenschritt im Rahmen der europäischen General Safety Regulation nun erreicht wurde. „Die Sicherheit im Straßenverkehr sowohl innerorts als auch auf Landstraßen und Autobahnen wird deutlich erhöht. Das ist ein kräftiger Rückenwind für die Vision Zero“, sagt er. Denn laut DVR trat zum 6. Juli für neue Lkw- und Bus-Fahrzeugtypen nicht nur die Ausstattungspflicht für Abbiegesysteme in Kraft. Viele weitere Systeme müssen seitdem verpflichtend verbaut werden.

Hier ein Überblick

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Abbiegeassistent
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
  • Vorrichtung zum Einbau eines Alkohol-Interlock
  • Schutz vor Cyberangriffen
  • Reifendrucküberwachung (TPMS) und
  • Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen)

Für alle Neuzulassungen gilt seitdem außerdem eine Pflicht zum Einbau von:

  • Spurhaltewarnsystemen und
  • Hochentwickelten Notbremsassistenten (AEBS). AEBS zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind laut DVR erst ab 2024 verpflichtend.
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