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Wende in der Drogenpolitik Ohne Joint und Gras am Lkw-Steuer

Joint im Kipper Foto: Michael Kern

Cannabis soll teillegalisiert werden. Welche THC-Grenzwerte für Lkw-Fahrer künftig gelten, soll bis Frühjahr 2024 feststehen. Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) untersucht derzeit, welcher Grenzwert sinnvoll ist.

Das Bundeskabinett beschloss am 16. August, Erwachsenen künftig den privaten Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum zu erlauben. Vorgesehen sind weitere Erleichterungen wie der straffreie Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis. Der Kabinettsbeschluss wird nun dem Bundestag zur weiteren Beratung und Abstimmung vorgelegt.

Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr

Welche Folgen ergeben sich daraus für Lkw-Fahrer? „Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein. Die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben“, erklärt ein Sprecher des BMDV gegenüber trans aktuell. Das Ministerium untersucht und ermittelt derzeit die künftigen Grenzwerte für THC, den Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, auf wissenschaftlicher Grundlage. Dies übernimmt eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Sie besteht aus Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr unter Federführung des Ministeriums. Ziel ist eine ergebnisoffene Untersuchung und Ermittlung eines gegebenenfalls gesetzlich festzulegenden THC-Grenzwertes im Rahmen von § 24a, Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Frühjahr 2024 vorliegen.

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