Weitere Klage gegen Lkw-Kartell Es geht um über 270 Millionen Euro

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Der Rechtsdienstleister Financialright Claims hat erneut Klage im Zusammenhang mit dem sogenannten Lkw-Kartell eingereicht.

Mehreren Tausend Speditionen oder Transport- und Logistikunternehmen stünden Schadenersatzansprüche von insgesamt mehr als 270 Millionen Euro zu, weil die Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF und Scania illegale Preisabsprachen getroffen hätten, teilte das Unternehmen mit.

Klagen umfassen über 180.000 Lkw

Betroffen sind vor allem Mittelständler der Logistikbranche. Mit der jetzigen Klageerweiterung der 2018 eingereichten zweiten Klage der Financialright Claims werden Ansprüche von knapp 2.900 Speditionen mit mehr als 35.000 Lkw geltend gemacht. Dabei geht es um knapp eine viertel Milliarde Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen. In der ersten Klage hatte der Dienstleister bereits Ansprüche für knapp 85.000 Lkw bei Gericht anhängig gemacht. In der zweiten Klage mit zuvor etwa 64.000 Fahrzeugen befinden sich mit der Klageerweiterung, knapp 100.000 Lkw.

Berufung gegen Klageabweisung

Ziel der neuen Klage vor dem Landgericht München I sei es, den Druck auf die Kartellanten zu erhöhen, obwohl die Richter die erste Klage im Februar erstinstanzlich abgewiesen hatten. Hierzu wurde bereits Berufung vor dem Oberlandesgericht München eingelegt. Laut Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung von Financialright, enthalte das Urteil zahlreiche Fehler.

Unter anderem hatte das LG München argumentiert, Financialright habe „von vorneherein nicht auf eine außergerichtliche, sondern ausschließlich auf eine gerichtliche Tätigkeit“ gezielt. "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen nur Rechtsanwälte vor Gericht auftreten. Genau das ist mit gerichtlicher Tätigkeit gemeint und ist durch Financialright auch stets beachtet worden", sagt Andresen auf eine Anfrage von eurotransport.de. "Financialright ist nicht selber vor Gericht aufgetreten – was verboten gewesen wäre -, sondern wurde seinerseits vertreten durch die Kanzlei Hausfeld."

Einziger Klageweg für kleine und mittelständische Firmen

Für Financialright stehe außer Frage, dass die Entscheidung im Instanzenzug korrigiert werde, sagt Andresen weiter. "Für unsere Kunden gibt es typischer Weise keinen anderen Weg zu klagen, da bei allen anderen Formen die entstehenden Kosten typischer Weise nicht im Verhältnis zum Ertrag stehen." Financialright vertrete nahezu ausschließlich kleine und mittelständische Firmen mit höchstens 500 Lkw. Eine Klage gegen das Lkw-Kartell sei aber aufgrund der hohen Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten erst ab 1.000 Lkw sinnvoll.

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