Vor Gericht Örtliche Unzuständigkeit führt zu Kompromiss

Alexander Rietesel Foto: Autobahnkanzlei

Steffen* steht wegen verschiedener Verstöße vor Gericht. Doch das Amtsgericht ist nicht für beide Fälle zuständig. Anwalt Alexander Rietesel versucht, durch einen Einwand geschickt zu verhandeln.

Das hat gesessen! Die Richterin ist irritiert. Etwas Hilfe suchend schaut sie zum Sachbearbeiter des Landesamtes. Den lädt sie wegen seiner besonderen Sachkunde immer ein, wenn es um Fahrpersonalrecht geht. Er ist ebenso verwirrt wie sie, weicht dem Blick aus und schaut auf seine Akte. Mit einer solchen Reaktion hatte Rechtsanwalt Alexander Rietesel aus der Autobahnkanzlei Berg/Bad Steben nicht gerechnet. Dabei hatte er doch nur ein Argument vorgetragen und auf etwas hingewiesen, worauf die Richterin selbst hätte kommen müssen.

Für jede Tat gibt es ein zuständiges Gericht

Dem Verfahren vor dem Amtsgericht liegen zwei Fälle zugrunde. Der eine betrifft den sogenannten Bullfänger und das angebliche Erlöschen der Betriebserlaubnis. Der zweite Fall betrifft ein paar Bagatellverstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten. Der Rammschutzbügel soll mit 180 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, die LuRZ-Verstöße mit insgesamt 30 Euro. Das Amtsgericht, vor dem verhandelt wird, ist aber nicht für die Inbetriebnahme des Lkw trotz angeblich erloschener Betriebserlaubnis zuständig. Der Bullfänger hat wiederum nichts mit den Lenk- und Ruhezeiten zu tun. Hierfür wären zwei unterschiedliche Amtsgerichte zuständig. Daher hat Rietesel die örtliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts für einen der zwei Fälle gerügt. Die Richterin schaut ihn völlig entgeistert an und meint: "Und was haben Sie jetzt davon? Dann gebe ich die komplette Akte eben zurück an die Staatsanwaltschaft. Dann wird sie von dort an das richtige Gericht geschickt." Rietesel schüttelt den Kopf und beginnt zu erklären: Es seien mehrere Taten und für jede gebe es ein zuständiges Gericht. Das Amtsgericht hier sei für die Lenk- und Ruhezeiten zuständig. Für die Inbetriebnahme mit Bullfänger gelte das Tatortprinzip. Das sei im Zweifel der Ort, an dem Steffen* mit seinem Lkw angehalten wurde.

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