Der Unfall mit einem Actros, der trotz verbautem Notbremsassistenten ABA3 ungebremst in ein Stauende gerast ist, wirft vor Gericht die Frage auf, wer dafür verantwortlich ist: der Mensch oder doch die Maschine.
Seit dem 27. November muss sich der Fahrer einer deutschen Spedition vor dem Amtsgericht Mannheim dafür verantworten, dass er im Sommer 2017 mit seinem Sattelzug in ein Stauende gerast ist. Bei diesem Horrorcrash gab es zwei Tote und elf Verletze, ein Pkw-Insasse wurde zum Pflegefall.
Am zweiten Verhandlungstag hatte der vom Gericht bestellte Sachverständige mit großer Überzeugung erklärt, er gehe von einem Systemversagen des im Actros 1845, Baujahr 2014, verbauten Notbremsassistenten ABA3 aus. Obwohl das System laut Aussage eines für die Software verantwortlichen Daimler-Mitarbeiters aus der Abteilung Assistenzsysteme den Fahrer gewarnt habe, bestehe die Möglichkeit, dass das Radargerät die Pkw am Stauende nicht erkannt habe.
Bei Daimler selbst sagt die Pressestelle auf Anfrage, eine Übersteuerung durch den Fahrer sei auch weiterhin nicht auszuschließen. Man könne es allerdings bei dem ABA3 dieser frühen Serie nicht eindeutig im Fehlerspeicher erkennen.
Aussagen genügen dem Schöffengericht nicht
Für das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Gabriele Schöpf ist das offenbar nicht hinzunehmen. Es hat deshalb trotz der Aussagen sowohl der Unfallforschung als auch der Entwicklung weitere Unterlagen von Daimler angefordert, was die Richterin am sehr kurzen dritten Verhandlungstag angekündigt hatte.
Um welche Unterlagen es sich dabei handelt, teilte das Gericht auch am vierten Verhandlungstag, dem 7. Januar 2019, nicht mit. Nur, dass die Unterlagen zwar eingetroffen seien, aber nicht die Informationen enthielten, die das Gericht angefordert habe. Das Verfahren wurde also erneut vertagt, auf den 25. Januar. Bis dahin sollen die Prozessbeteiligten und ihre Rechtsbeistände zu den Unterlagen schriftlich Stellung nehmen.
Assistenzysteme als Helfer, nicht Herrscher
Wie der ABA 3 funktioniert, hat Daimler bereits 2014 im firmeneigenen Magazin Road Stars unter dem Titel „Helfer, nicht Herrscher“ beschrieben. Er kann in den ersten beiden Warnstufen jederzeit vom Fahrer übersteuert werden – und zwar auch durch heftiges Bremsen. Genau das, was ein Fahrer, der abgelenkt oder unaufmerksam war, im Reflex wahrscheinlich macht. Dies hat auch der beschuldigte Fahrer vor Gericht ausgesagt. Für ihn, der wegen fahrlässiger Tötung mit einer Haftstrafe rechnen muss, ist die Situation nach dem nunmehr vierten Verhandlungstag ohne Urteil schier unerträglich.
Es gibt allerdings bereits zwei Fälle aus dem Jahr 2015, in denen Fahrer eines Actros mit ABA3 ungebremst ins Stauende gerast sind. Ebenfalls ohne jedwede Bremsspuren. Im ersten Fall, dem Actros der Spedition Fehrenkötter, konnte man eine Übersteuerung durch den Fahrer laut Daimler im Fehlerspeicher noch nicht nachweisen, im zweiten Fall schon. Hier war es offenbar ein Kick-Down.
Am heutigen vierten Verhandlungstag war ein regional ansässiger Unternehmer als Zuschauer beim Verfahren. Er hatte auf eurotransport.de von dem Fall gelesen. Einer seiner Fahrer stehe in einem anderen Fall ebenfalls vor Gericht, weil der Notbremsassistent ebenfalls nicht eingegriffen habe oder vom Fahrer übersteuert worden sei.
So dreht sich das Verfahren in Mannheim immer mehr um die Frage, wer letztendlich die Verantwortung bei einem Unfall trägt: der nicht aufmerksame Fahrer oder die möglicherweise doch versagende Technik. Bis zur endgültigen Einführung des autonomen Fahrens ist es weiter im juristischen Sinne der Mensch, auch wenn ihn die „nur“ helfende Technik im entscheidenden Moment im Stich lässt.