Der umstrittene Mindestlohn für Lkw-Fahrer im reinen Transit durch Deutschland wird ausgesetzt. Das sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach einem Treffen mit ihrem polnischen Amtskollegen Wladyslaw Kosiniak-Kamysz in Berlin.
Zunächst sollten europarechtliche Fragen geklärt werden. Nachdem sich insbesondere osteuropäische Staaten über die deutschen Regelungen beschwert hatten, war auch die EU-Kommission aktiv geworden und hatte eine Prüfung eingeleitet.
"Es ermöglicht uns, in einem überschaubaren Zeitraum, die unterschiedlichen Rechtsauffassungen aufzuarbeiten", sagt Nahles einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums zufolge.Sie wies dabei darauf hin, dass aus Sicht der Bundesregierung die derzeitige Regelung konform mit EU-Recht sei und sie dies auch in dem Pilot-Verfahren deutlich machen werden.
Verbände kritisieren hohen bürokratischen Aufwand
Straßentransportverbände kritisierten den hohen bürokratischen Aufwand, der mit der Neuregelung verbunden ist sowie mangelhafte Informationen seitens der deutschen Behörden. Nicht ausgesetzt wird die Mindestlohnregelung offenbar bei Kabotagefahrten in Deutschland sowie bei Transporten, die in Deutschland von Unternehmen mit Sitz im Ausland durchgeführt werden. Die Regelung gilt nach Angaben des Bundesarbeitsminsiteriums so lange, bis die europarechtlichen Fragen zum Mindestlohn im Transitbereich geklärt sind.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt die Regelung, dass bei "reinen Transitfahrten" kein Mindestlohn gezahlt werde. Die Regelung des Bundesverkehrsministeriums zeige eindeutig, dass grenzüberschreitende Verkehre und nationale Verkehre, die gebietsfremde Transporteure in Deutschland durchführen nicht unter die Rubrik Transitverkehre fallen. Somit müsse bei diesen Fahrten der Mindestlohn gezahlt werden. "Alles andere wäre eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten deutscher Transportlogistikunternehmen", heißt es in einer Mitteilung des BGL.
Auch für den Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) ist die Entscheidung, den Mindestlohn für Fahrer auf reinen Transitfahrten vorerst fallen zu lassen richtig. "Die heutige Entscheidung ist ein notwendiger Zwischenschritt hin zu mehr Rechtssicherheit für international tätige Speditionen ", sagt DSLV-Präsident Mathias Krage.
Speditionen, die ausländische Transportunternehmen beauftragen oder über Auslandsniederlassungen verfügen, könnten von einer generellen Ausnahme des Mindestlohns für ausländische Fahrer profitieren, erläutert der Verband. Auf der anderen Seite - gibt der Verband zu bedenken - benachteilige eine konsequente Anwendung des Mindestlohngesetzes wegen Lohngefälles und zusätzlicher Bürokratie nationale Speditionen. Der DSLV regt an, einen geringeren Mindestlohn für Transit- und grenzüberschreitende Verkehre einzuführen. Ausgenommen werde die Kabotage, hier soll weiterhin der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten.