Gerade noch rechtzeitig vor dem ersten Schneefall hat Berlin die Winterreifenpflicht konkretisiert. War in der alten Fassung der StVO noch nebulös die Rede angepasster Ausrüstung, so nennt die Mini-Novelle nun Ross und Reiter beim Namen. Und bei schweren Nutzfahrzeugen soll gnädigerweise bereits die Umrüstung der Antriebsachse genügen. So begrüßenswert die neue Variante des §2 StVO auch sein mag, auch sie lässt wieder Genauigkeit vermissen: Es fehlt eine weitere Differenzierung. Während in der Schwer-Lkw-Klasse auf Grund der andersartigen Gummimischung prinzipiell auch neue Standardreifen für den Winter in Frage kommen, stellt die M+S-Codierung im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge lediglich eine kaum praxisrelevante Mindestanforderung dar. Hier sollte beim Kauf unbedingt auf die Kennzeichnung mit dem Schneeflockensymbol geachtet werden. Darüber hinaus wird die neue Regelung an vielen Fahrzeugen aus Süd- und Osteuropa, die Deutschland regelmäßig im Transitverkehr befahren, vorbeigreifen.
Auch in diesem Winter werden wir in den Abendnachrichten quer stehende Lkw sehen, und auch in diesem Winter wird die Pkw-Lobby deshalb wieder gegen die Protagonisten des Transportgewerbes hetzen. Um der Diskussion die Schärfe zu nehmen, gilt es für Unternehmer, sich nicht nur technisch auf die Saison einzustellen: Neben den bestmöglichen Reifen gehört auch ein wintertauglicher Fahrer auf den Lkw - und ein erfahrener Disponent in die Zentrale. So lässt sich mancher Stau vermeiden - oder gegebenenfalls in Ruhe abwarten.