Mit ihrer Entscheidung, gegen das sektorale Fahrverbot in Tirol zwar Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen, jedoch vorläufig keine einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Fahrverbots zu beantragen, setzt die EU-Kommission nach Ansicht des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) nicht nur die Existenz deutscher Transportlogistikbetriebe, sondern auch die zahlreicher Kunden aus Industrie und Handel aufs Spiel. Folge der beschränkten Kapazitäten im deutsch-italienischen Straßengüterverkehr durch Tirol seien weite Umwegfahrten durch ähnlich sensible Regionen - beispielsweise über die Tauernautobahn (+240 Kilometer) oder die Schweiz (+200 Kilometer) - die ökologisch kontraproduktiv und wirtschaftlich existenzbedrohend seien. Dabei sei es der Kommission durch zahlreiche Interventionen betroffener Wirtschaftskreise sehr wohl bekannt, dass die drei existierenden Strecken der Rollenden Landstraße auf dem Brennerkorridor entgegen österreichischen Bekundungen nicht ausreichen werden, die vom Fahrverbot betroffenen Gütertransporte aufzufangen. Selbst bei hundertprozentiger Auslastung aller Kapazitäten der Rollenden Landstraße können nach Angaben des BGL allenfalls 75.000 zusätzliche Fahrten pro Jahr auf der Schiene durchgeführt werden. Dabei gehe selbst Österreich von 200.000, das Transportgewerbe sogar von 300.000 durch das sektorale Fahrverbot betroffenen Fahrten aus. Im Übrigen wirke sich das sektorale Fahrverbot diskriminierend zugunsten Tiroler Unternehmen aus. Sie könnten Transitverkehre durch einfaches Umladen zu Verkehren in und aus der Tiroler Kernzone umwidmen.