Die große Koalition hat sich auf die Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Nach dem nun gefundenen Kompromiss müssen Firmenerben bei Erhalt aller Arbeitsplätze nichts ans Finanzamt zahlen. Außerdem müssen sie den Betrieb mindestens zehn Jahre lang fortführen. Die aufaddierte Lohnsumme aller Beschäftigten im Betrieb muss deshalb nach zehn Jahren auch zehnmal so hoch sein wie im Ausgangsjahr, um Steuerfreiheit zu erlangen. Eine moderate Besteuerung wird für den Fall eingeführt, dass die zahl der Stellen schwankt. Wird ein Unternehmen vom Erben sieben Jahre lang gehalten, müssen 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuert werden. In diesem fall muss die Lohnsumme nach sieben Jahren bei mindestens 650 Prozent des Ausgangswertes liegen. Ursprünglich hatte die Koalition längere Haltefristen vorgesehen. Der Gesetzgeber hält die Bedingungen für unverzichtbar, da die Steuervergünstigungen aus verfassungsrechtlichen Gründen an das Gemeinwohl geknüpft sein müssen. Das Gesetz wird demnächst im Parlament beraten und soll bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.