Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht den Postmindestlohn wegen Verfahrensfehlern gekippt. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) befürchtet allerdings, dass die Öffentlichkeit über das Schicksal des Postmindestlohns nicht ausreichend aufgeklärt ist. Daher fordert der Verband Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf, klarzustellen, dass die Rechtsverordnung Postmindestlohn nicht anzuwenden ist, da sie als nichtige Rechtsverordnung niemanden bindet. Besonders gegenüber der Bundesagentur für Arbeit wäre diese Klarstellung wichtig, meint der Verband. Laut BdKEP habe sich die Bundesagentur bisher in Ausschreibungen und bei Arbeitsförderungen geweigert, die Nichtigkeit der Rechtsverordnung anzuerkennen. Einer Mitteilung zufolge ist der BdKEP sehr daran interessiert, zu einem Abschluss von branchenweit verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen zu kommen. Ziel ist es, die in der Branche gültigen und weitgehend akzeptierten Mindestlöhne nicht zu unterlaufen. Dabei nennt der Verband 7,50 Euro je Stunde als Minimum, die die Branche in den alten Bundesländern gezahlt hat. In Ballungsgebieten seien bereits höhere Löhne vereinbart worden. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt gibt dem Postmindestlohn keine Chance. Bei dem beanstandeten Mindestlohn handele es sich „um einen missbräuchlichen und aus mehreren Gründen rechtswidrigen Versuch, Wettbewerber vom Markt zu drängen“, äußert Hundt gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.