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Transportwelt EU schnürt Kraftverkehrspaket

EU schnürt Kraftverkehrspaket

Ab sofort gelten neue Vorschriften für den europäischen Kraftverkehr. Nach Angaben der EU-Kommission strafft und vereinfacht das so genannte Kraftverkehrspaket die Vorschriften für den Güter- und Personenkraftverkehr, die den Zugang zum Beruf und zum Markt in der Europäischen Union (EU) regeln. Laut EU-Kommission profitieren 900.000 europäische Kraftverkehrsunternehmen davon. Verwaltungskosten von bis zu 190 Millionen Euro lassen sich einsparen.   Neue Regeln
Neu geregelt sind etwa die harmonisierten Vorschriften für die Kabotage. Um Leerfahrten zu vermeiden, darf nun jeder Spediteur innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung bei grenzüberschreitender Beförderung bis zu drei Kabotagefahrten durchführen. Nach Angaben der EU-Kommission reicht der Frachtbrief als Nachweis aus. Außerdem sollen in der EU nationale Register von Kraftverkehrsunternehmen elektronisch vernetzt werden. Damit sollen Mitgliedsstaaten schneller Informationen zu begannen Verstößen austauschen können. Zudem soll eine neue Liste mit den schwerwiegendsten Verstößen aufgestellt werden. Bei nachgewiesenen Vergehen kann einem Unternehmen unter Umständen das Recht in einem Sektor tätig zu sein, entzogen werden. Auch gegen Briefkastenfirmen will die EU vorgehen und strengere Vorschriften für das Niederlassen von Firmen anwenden. Darüber hinaus sollen laut EU-Kommission Genehmigungsverfahren für regelmäßige internationale Personenverkehrsdienste gestrafft werden. Eine weitere Regel betrifft Reisebusfahrer. Sie können jetzt die vorgeschriebene wöchentliche Ruhezeit nach zwölf statt nach sechs Tagen antreten. Die Vorschriften für die Kabotage und die Zwölf-Tage-Regelung für Reisebusfahrer gilt nach Angaben der EU-Kommission innerhalb von sechs Monaten. Die anderen Regeln treten 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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