Wegen mangelnder Umsetzung der Marktöffnung im Schienenverkehr verklagt die Europäische Kommission 13 Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Eigentlich hätten alle Länder bis zum 15. März 2003 die Richtlinien zur Schaffung von mehr Wettbewerb bei den Schienenverkehrsdiensten umsetzen müssen. Unter anderem in der Bundesrepublik sind aber bis heute wichtige Aspekte der Liberalisierung nicht geklärt. Bereits im Juni 2008 hatte die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedsstaaten eingeleitet. Einige von ihnen änderten daraufhin ihre nationalen Gesetze. Jetzt hat die Kommission entschieden, die 13 Staaten, die die EU-Vorschriften noch immer nicht umgesetzt haben, vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.