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Transportwelt Die Mautsätze ab 1. Januar 2009

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Die neuen Mautsätze sind beschlossene Sache. Der Deutsche Bundesrat hat am 7. November der Verordnung zugestimmt. Ab 1. Januar müssen Unternehmen, die Lkw ab zwölf Tonnen in ihrem Fuhrpark haben, veränderte Mautgebühren bezahlen. Die neuen Mautsätze sehen nach Angaben von Toll Collect folgendermaßen aus: EEV Klasse 1 und Fahrzeuge (Fzg) Schadstoffklasse S5: 3 Achsen: 0,141 Euro/km, ab 1.1.2011   0,140 Euro/km
4 Achsen: 0,155 Euro/km, ab 1.1.2011   0,154 Euro/km
  Fzg Schadstoffklasse S4 und Fzg Schadstoffklasse S3
mit Partikelminderungsklasse 2, 3, o.  4
3 Achsen: 0,169 Euro/km, ab 1.1.2011   0,168 Euro/km
4 Achsen: 0,183 Euro/km, ab 1.1.2011   0,182 Euro/km
  Fzg Schadstoffklasse S3 und Fzg Schadstoffklasse S2
mit Partikelminderungsklasse 1, 2, 3, o. 4
3 Achsen: 0,190 Euro/km, ab 1.1.2011   0,210 Euro/km
4 Achsen: 0,204 Euro/km, ab 1.1.2011   0,224 Euro/km
  Fzg Schadstoffklasse S2, S1 und Fzg, die keiner Schadstoffklasse der Anlage der XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören 3 Achsen: 0,274 Euro/km, ab 1.1.2011   0,273 Euro/km
4 Achsen: 0,288 Euro/km, ab 1.1.2011   0,287 Euro/km
  Die Zuordnung der Fzg zu den Schadstoffklassen ist mit der neuen Mauthöheverordnung wie folgt geregelt: Kategorie A: EEV Klasse 1 und S5
Kategorie B: S4; S3 mit Partikelminderungsfilter Klasse  2, 3, oder  4
Kategorie C: S3; S2 mit Partikelminderungsfilter Klasse 1, 2, 3, oder  4
Kategorie D: S2, S1 und Fzg, die keiner Schadstoffklasse der Anlage der XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung  angehören
Den Leitfaden Schadstoffklassen will Toll Collect eigenen Angaben zufolge zum 1. Januar auf der Internetseite www.toll-collect zur Verfügung stellen.

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