In den kommenden vier Monaten sollten Unternehmer die Führerscheine ihrer Fahrer genau begutachten und auf die Ablauffrist achten. Grund: Behörden dürfen abgelaufene Führerscheine nach dem 9. September nicht mehr einfach verlängern. Die Fahrerlaubnis muss dann neu erteilt werden. Dazu muss der Fahrer den Nachweis erbringen, dass er eine Grundqualifikation absolviert hat. Das schreibt das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vor. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag kritisiert die Regelung und fordert Übergangsfristen. Auch das Land Thüringen setzt sich dafür ein, Kraftfahrern mit Führerschein die Grundqualifikation zu ersparen. Mehr zum Thema und warum die Praxis in den Behörden unterschiedlich ist, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe trans aktuell 11 auf der ersten Seite. Die Fachzeitung ist auch im Internetzu haben.