Die geplanten Straßensperrungen für den Schwerverkehr im östlichen Baden-Württemberg benötigen noch einen entsprechenden Vorlauf. Das Landratsamt Ostalbkreis und die Stadt Ellwangen streben an, die B 29 und mehrere parallel verlaufende Landes- und Kreisstraßen für den Durchgangsverkehr zu sperren. Als Grund geben sie Ausweichverkehre infolge der Sperrung der B 25 auf bayerischer Seite an. Zwar hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) als zuständige Behörde die Anhörungen von Kommunen und Verbänden abgeschlossen. Zunächst aber wollen die Verantwortlichen den 2. August abwarten. Dann findet vor dem Verwaltungsgericht Ansbach eine mündliche Verhandlung statt. 14 Spediteure hatten gegen die Sperrung der B 25 geklagt. Sollte die von den Städten Ansbach und Dinkelsbühl veranlasste Sperrung rechtswidrig sein, sind auch die geplanten Verbote auf baden-württembergischer Seite hinfällig. Sollte die Sperrung der B 25 bestehen bleiben, sollen auch die Transitverbote auf der Ostalb so bald wie möglich umgesetzt werden, ist aus dem RP zu hören. Das ist dem Vernehmen nach aber frühestens nach der Sommerpause möglich.