Für den Straßenverkehr soll es ein eigenes Handelssystem geben – wann es greifen soll und worauf sich Flottenbetreiber einstellen müssen
Der Straßengüterverkehr bleibt nicht länger außen vor. Er wird – genauso wie der Gebäudesektor – in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Für beide Bereiche soll es von 2027 an ein eigenständiges Emissionshandelssystem (EHS) geben. Fahrzeugnutzer – ob privat oder gewerblich – werden für das Verbrennen von fossilen Kraftstoffen dann weiter zur Kasse gebeten. Das geht aus einer entsprechenden Einigung von EU-Parlament, -Rat und -Kommission (Trilog) kurz vor Jahresende hervor.
Eigenes Handelssystem für Verkehr und Gebäude
Bislang unterliegen der Energiesektor, die energieintensive Industrie und der Luftverkehr den Regularien des EHS. 2024 soll zusätzlich der Seeverkehr einbezogen werden. Und von 2027 an werden dann auch die Sektoren Straße und Gebäude erfasst, die jedoch ein eigenständiges Handelssystem für Verschmutzungsrechte (EHS 2) bekommen. Damit sind die stärksten CO2-Verursacher künftig im EHS berücksichtigt. Für rund drei Viertel der in Europa verursachten CO2-Emissionen müssen damit Zertifikate beziehungsweise Emissionsrechte erworben werden.
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