Schließen

Sektorales Fahrverbot in Tirol BGL will Vertragsverletzungsverfahren

Foto: Thomas Küppers

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) wird konkret: Als Antwort auf das verschäfte Fahrverbot in Tirol fordert er von der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Das Österreichische Bundesland Tirol hat Anfang Juli angekündigt, das Sektorale Fahrverbot zu verschärfen. Verbände und Politik laufen seither Sturm.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat sich jetzt mit einem Schreiben an EU-Kommissionspräsident Juncker, an die EU-Verkehrskommissarin Bulc und an EU-Binnenmarktkommissarin Bienkowska gewandt. Zudem hat der BGL nochmals Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) um Unterstützung gebeten. Der Verband fordert darin die EU-Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

"Nord-Süd-Verbindung faktisch gesperrt"

Mit der neue Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots wonach auch Lkw der Schadstoffklasse Euro VI sowie Transporte weiterer Güter wie Papier, flüssige Mineralölerzeugnisse und Getreide betroffen wären, wäre die wichtige Nord-Süd-Verbindung über den Brennerpass für zwei Drittel der Güter faktisch gesperrt, beklagt der BGL. Der freie Warenverkehr wäre damit gefährdet, rügt der Verband.

Der BGL fordert die Europäische Kommission daher „nachdrücklich auf, ihre Aufgabe als Hüterin der Verträge schnellstmöglich nachzukommen und zur Wahrung des freien Warenverkehrs in der EU gegen die willkürliche und unverhältnismäßige Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots vorzugehen“. In einem Schreiben an die EU-Kommission heißt es weiter: „Leiten Sie bitte unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren ein, vor dem Hintergrund des in der Verordnung genannten Datums des Inkrafttretens möglichst verbunden mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz“.

Der BGL wie andere Verbände auch sehen sich bereits durch die Blockabfertigung diskriminiert und den freien Warenverkehr in Gefahr. Der Verband pocht auf die 2016 erlassene Sektorale Fahrverbotsordnung, wonach Euro VI-Fahrzeug unbefristet befreit wären und auch weniger Güter vom Fahrverbot betroffen sind.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.