Schließen

Nachtfahrverbot Inntal-Autobahn A12 Verbände beschweren sich bei EU-Kommission

Inntal-Autobahn A12 Foto: Thomas Küppers

Mehrere Logistikverbände haben bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das Lkw-Nachtfahrverbot auf der A12 eingereicht. Weitere Beschwerden könnten laut BGL sogar noch folgen.

Aufgrund der massiven Probleme des Straßentranspor-Ggewerbes bei den alpenquerenden Verkehre im Transit durch Tirol hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine wie es heißt "förmliche Beschwerde zur Meldung eines Verstoßes gegen EU-Rech"t mitinitiiert.

Logistikverbände wehren sich

Konkret haben der BGL und zahlreiche andere europäische Logistikverbände und Handelskammern bei der EU-Kommission jeweils eine förmliche Beschwerde gegen das seit 01.01.2021 geltende generelle Lkw-Nachtfahrverbot auf der Inntautobahn eingereicht. Der Grund: Die dadurch verursachte massive Einschränkung der von den EU-Verträgen garantieren Grundfreiheit des freien Warenverkehrs innerhalb der Union. Gegen die anderen bestehenden Maßnahmen Tirols, wie etwa das Sektorale Fahrverbot und die Dosierung (Blockabfertigung), prüft und plant der BGL ebenfalls eine förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission.

BGL: Maßnahme Tirols ist unverhältnismäßig

Der betroffene Abschnitt der Inntal-Autobahn sei die wichtigste Straßenverbindung zwischen Deutschland und Italien, heißt es seitens des BGL. Beim Nachtfahrverbot handele es sich daher um eine unverhältnismäßige Maßnahme, die die Interessen der Wirtschaft erheblich beeinträchtigen würden. Das Nachtfahrverbot sei mit dem Ziel eingeführt worden, die Luftqualität zu verbessern. Erreicht wurde nach Ansicht des BGL allerdings das Gegenteil: "So führt die drastische Reduzierung der für den Straßengüterverkehr offenen Zeitfenster auf die Tagstunden zu einer unnötigen Verkehrsverdichtung und wirkt sich durch künstliche Staubildung negativ auf Treibstoffverbrauch und Luftqualität aus", proklamiert der BGL.

Nachtfahrverbot diskriminiert Transportunternehmen

Zudem diskriminiere das Nachtfahrverbot Verkehrsunternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Kernzone Tirol haben. Denn Unternehmen, die in der Kernzone Tirol be- oder entladen, sind vom Nachtfahrverbot ausgenommen. "Andere Verkehrsträger wie die Schiene mit ihren viel zu geringen Kapazitäten stellen keine tragfähige Alternative für den Straßenverkehr dar", erklärt der BGL weiter.

Wie es mit der Beschwerde weitergeht.

Die EU-Kommission prüft innerhalb von zwölf Monaten die förmliche Beschwerde und entscheidet dann, ob sie ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedsstaat einleitet.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.