Gericht verurteilt Lkw-Fahrer, der die Rettungsgasse auf der A7 blockiert hatte, zu 240 Euro Strafe und einem Monat ohne Führerschein.
Das Amtsgericht Hann. Münden (Niedersachsen) hat einen Lkw-Fahrer zu 240 Euro Geldbuße und einem Monat Führerscheinentzug verurteilt. Dieser stand mit seinem Fahrzeug während eines Staus auf der A7 auf der linken Fahrspur und behinderte dadurch ein Einsatzfahrzeug der Autobahnpolizei. Wie die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) auf ihrem Onlineportal vermeldet, konnten die Beamten nur deshalb ihre Fahrt fortsetzen, weil sie mit einem Pkw unterwegs waren. Ein breiteres Einsatzfahrzeug wäre nicht durchgekommen, gaben die beiden als Zeugen geladenen Polizisten laut dem HNA-Bericht vor dem Gericht zu Protokoll.
Lkw-Fahrer hatte Widerspruch eingelegt
Dabei war der nun Verurteilte nicht der Einzige, der sich falsch verhalten hatte. Die Polizisten fotografierten auf ihrer Fahrt, die dann erzwungenermaßen nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgen konnte, gleich mehrere Lkw und zeigten deren Fahrer an. Der aktuelle Fall war vor dem Amtsgericht gelandet, weil der Fahrer Einspruch eingelegt hatte. Seiner Version zufolge war er lediglich nach links ausgewichen, weil rechts alles blockiert gewesen sei, als der Rettungswagen kam. Das konnte anhand der Überprüfung des Fahrtenschreibers und dem Abgleich der Zeit der Aufnahme der Polizeikamera allerdings widerlegt werden.
Pflichten beim Bilden einer Rettungsgasse
- Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden, nicht erst wenn die Rettungsfahrzeuge kommen. (Paragraf 11 Abs. 2 StVO)
- Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrsteifen weichen nach links aus, alle anderen nach rechts – unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren.
- Der Standstreifen ist dennoch grundsätzlich für pannenfahrzeuge freizuhalten ansonsten lediglich bei Aufforderung durch die Polizei genutzt werden.
- Gleiches gilt für Lkw. Erst kürzlich hatte die Björn Steiger Stiftung sogar gefordert, dass Lkw auf die ganz rechte Spur müssen, sobald es sich staut.