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EuGH weist Kommission in ihre Schranken Übernahme von TNT Express durch UPS

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Gericht der Europäischen Union (EuG) zurecht einen Beschluss der EU-Kommission zurückgewiesen hat. Die Kommission hatte mit dem Beschluss die Übernahme von TNT Express durch UPS untersagen wollen.

Demnach hatte die EU-Kommission mit einem Beschluss vom 30. Januar 2013 die Übernahme des niederländischen KEP-Dienstleisters durch den amerikanischen Wettbewerber untersagt, da der Erwerb nach Kommissionsansicht in 15 EU-Mitgliederstaaten den freien Wettbewerb im Kleinpaketmarkt behindert hätte. Dieser Beschluss beruhte auf einer ökonometrische Analyse, die sich deutlich von dem Modell unterschieden habe, das UPS im Zuge des Verwaltungsverfahrens übermittelt bekommen habe. Zudem habe die Kommission UPS keine Möglichkeit zur Stellungnahme zu diesen Änedrungen eingeräumt.

Dagegen wehrte sich UPS mit einer Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG), das den Beschluss der Kommission wegen Verletzung der Verfahrensrechte für nichtig erklärt hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies jetzt entsprechend Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des EuG zurück. Demnach habe es die Kommission versäumt, UPS als Klägerin das endgültige Modell der ökonometrischen Analyse vor dem Erlass des streitigen Beschlusses zu übermitteln, was vom EuG zurecht als Verfahrensmangel angemahnt wurde. Mit dem Beschluss seien daher die Verteidigungsrechte von UPS missachtet worden, so dass der Beschluss für nichtig zu erklären sei, sofern UPS hinreichend nachgewiesen habe, dass sie ohne diesen Verfahrensmangel eine Chance gehabt hätten, sich sachdienlich zu verteidigen

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