Nachunternehmerhaftung für Paketbranche Arbeitsbedingungen verbessern

Paketbote bringt Lieferung Foto: Fotolia/Robert Kneschke

Länder fordern, Arbeitsbedingungen zu verbessern und Sozialversicherungsbetrug sowie Unterlaufen von Mindestlöhnen zu verhindern.

Die Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, in der Paketbranche die Nachunternehmerhaftung einzuführen. Die Arbeitsbedingungen der Zusteller müssten verbessert und Sozialversicherungsbetrug sowie das Unterlaufen von Mindestlöhnen verhindert werden. Wenn der eigentliche Auftraggeber für die korrekte Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich sei, wären solche Verstöße nicht mehr möglich, betont der Bundesrat.

Derzeit sei die Grauzone zum Ende der Lieferkette immer schwerer zu fassen und zu durchschauen, erläutert die Länderkammer. Würden Rechtsverstöße bekannt, entzögen sich die von den Versandhandelsunternehmen direkt beauftragten Logistikunternehmen durch Kündigung des Subunternehmens ihrer Verantwortung. Die Länder verweisen auf das Vorbild der Fleischwirtschaft, wo das Prinzip der Nachunternehmerhaftung bereits gilt. In der Paketbranche sollten deshalb die gleichen Regeln eingeführt werden.

„Wer Arbeit auslagert, bleibt dafür auch verantwortlich“, sagte die niedersächsische Sozialministerin Carola Reimann (SPD), die die Bundesratsinitiative eingebracht hatte. Mit dem boomenden Online-Handel steige die Zahl der Pakete rapide. Im Jahr 2017 sei mit 3,35 Milliarden Sendungen ein Plus von 6,1 Prozent verzeichnet worden, bis 2022 werde ein Wachstum von einer weiteren Milliarde Sendungen erwartet. Dies führe für die Paketboten nicht nur zu belastenden, sondern auch oft zu inakzeptablen Arbeitsbedingungen.

Die Länderkammer kritisiert in ihrer Entschließung auch die Verletzungen gegen das Arbeitszeitrecht in der Branche. Arbeitgeber müssten deshalb verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren, fordert sie. Die Bundesregierung kann jetzt frei entscheiden, ob sie das Anliegen aufgreifen will. Feste Fristen sind hierfür nicht vorgesehen. Anfang März hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen.

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