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Illegale Kabotage eindämmen So oft hat das BALM Mautdaten genutzt

Foto: BALM/Peter-Paul Weiler

Das BALM hat neue Möglichkeiten, um Fälle von unerlaubter Kabotage aufzudecken. So oft hat es davon bisher Gebrauch gemacht und auf Mautdaten zugegriffen.

Kabotage-Sünder überführen – dabei können auch Daten aus der Lkw-Maut helfen. Seit Oktober 2021 darf das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in begründeten Verdachtsfällen darauf zurückgreifen, um Täter zu überführen. Im Jahr 2022 hat die Behörde in 77 Fällen Zugriff auf die Mautdaten genommen. „Basis waren jedes Mal begründete Verdachtsfälle auf Zuwiderhandlung von Kabotage-Bestimmungen bei Straßenkontrollen“, erläutert der neue BALM-Präsident Christian Hoffmann im Gespräch mit der Fachzeitschrift trans aktuell. „Die Botschaft heißt also: Das ist ein probates Mittel, um aufgrund einer Kabotage-Verdachtsfeststellung schwarze Schafe dingfest zu machen.“

Kabotage-Verstöße 3,8 Millionen Euro Bußgelder

Insgesamt habe es im vergangenen Jahr rund 2.200 Bußgeldfestsetzungen mit Hintergrund Kabotage-Verstoß gegeben. Das Gesamtvolumen der damit verbundenen Bußgelder beläuft sich auf 3,8 Millionen Euro. „Das belegt, dass unsere Kontrolltätigkeit auf diesem Gebiet sehr stark ist“, bilanziert Hoffmann. Und in den allermeisten Fällen gelinge es schon vorher – also ohne die Mautdaten – aufgrund der Dokumentation vor Ort, insbesondere anhand der Daten der Frachtpapiere oder aus dem Fahrtenschreiber, Fälle von illegaler Kabotage aufzudecken und zu ahnden.

BALM behält Schwerpunktkontrollen bei

Der BALM-Präsident tritt aber dem Verdacht entgegen, dass illegale Kabotage auf dem Vormarsch sei. „Nein, das lässt sich nicht belegen“, sagt er. „Man darf aus unseren seit einigen Jahren regelmäßig durchgeführten Schwerpunktkontrollen nicht den Schluss ziehen, dass die illegale Kabotage zunimmt oder einzelne Segmente besonders anfällig dafür sind.“

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Zugleich kündigt er an, am Instrument der Schwerpunktkontrollen auch künftig festzuhalten – zur Kabotage sowie zu weiteren Überwachungsbereichen, insbesondere zur zur regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und zur technischen Unterwegskontrolle. „Wir stehen dafür ein, dass die wettbewerblichen Bedingungen insgesamt eingehalten werden, dass unsere Kontrollen zugunsten der Straßenverkehrssicherheit wirken und die Sozialstandards eingehalten werden“, betont er. „Und dafür braucht es auch Kontroll-Präsenz sowie -Wahrnehmung. Durch Schwerpunktkontrollen ist das definitiv gegeben.“

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