Hauptuntersuchung Neue Regeln in der Prüfhalle

Prüfhalle, Prüfer, Hauptuntersuchung, Lkw, Dekra Foto: Dekra

Flottenbetreiber sollten ihre Auflieger  künftig teilbeladen vorfahren. Die Sachverständigen ihrerseits absolvieren eine kurze Prüfungsfahrt und vorhandene Mängel werden auf einheitliche Weise dokumentiert.

Fuhrparkchefs müssen sich bei der Hauptuntersuchung (HU) für ihre Lkw und Anhänger von Juli an auf einige Änderungen einstellen. Die Sachverständigenorganisation Dekra weist darauf hin, dass von diesem Termin an neue Regeln in Zusammenhang mit Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gelten. Dieser Paragraf legt fest, nach welchen Kriterien Fahrzeughalter eine Prüfplakette bekommen. Ein erheblicher Teil der Unfälle basiert auf defekten oder unzureichenden Bremsen. Daher sind die Ingenieure gehalten, künftig nach noch strengeren Vorgaben zu prüfen. So muss jedes Druckluft-gebremste Fahrzeug in der Prüfhalle künftig einen Mindestbremsdruck von 1,7 bar erreichen. Diese Anforderung gilt im Übrigen auch für die Sicherheitsprüfung (SP) der Fahrzeuge. "Durch diese Prüfung können wir eine bessere Aussage zur Bremswirkung machen", erläutert Bruno Möbus, Leiter des Bereichs Fahrzeugprüfwesen bei Dekra. Ein Problem sei aber, dass nicht jedes Fahrzeug auf diesen Wert kommt, weil nicht genügend Gewicht auf der Achse lastet. Bei jedem zweiten Auflieger könne es bereits kritisch werden. »Vor allem Leichtauflieger mit mehreren Achsen kristallisieren sich als Problemfälle heraus«, sagt Möbus. Auf der sicheren Seite sind Transporteure nach Auffassung des Diplom-Ingenieurs, wenn sie dem Fahrzeug entsprechendes Gewicht verpassen und den Anhänger teilbeladen zur Prüfung schicken. Auch bei Zugmaschinen empfiehlt es sich, zusätzliches Gewicht in Form eines Aufliegers mitzubringen, der dann allerdings nicht beladen sein muss.

Entsprechende Prüfeinrichtungen sind gefordert

Die alternative Möglichkeit einer Beladungssimulation erfordert entsprechende Prüfeinrichtungen, beispielsweise einen anhebbaren Bremsenprüfstand, oder eine Niederzieh-Einrichtung. Auf die leichte Schulter sollte diese Vorgabe niemand nehmen. Wird der geforderte Mindestbremsdruck nicht erreicht, kann der Sachverständige die Bremsenprüfung nicht abschließen. Also winkt auch keine Plakette zur bestandenen HU. Während der Übergangszeit - bis zum Zeitpunkt der Bereitstellung von Bezugsbremskräften - erfolgt die Prüfung der Bremsanlage noch nach bisherigem Verfahren (Hochrechnung).  Eine weitere Änderung: Wer seine Fahrzeuge zu spät zur HU schickt, muss dafür künftig tiefer in den Geldbeutel greifen. Wer die Frist um mehr als zwei Monate hinauszögert, hat für die Prüfung ein Fünftel mehr zu bezahlen. Der Gesetzgeber hält die Ingenieure dann nämlich zu einer intensiveren Prüfung (vertiefte Untersuchung) der einzelnen Komponenten an. Dekra-Mitglieder können mit einem entsprechenden Terminmanagement jedoch vorbeugen. Im Rahmen der Dekra-Mitgliedschaft erhält jedes Unternehmen schon bisher rechtzeitig für alle Fahrzeuge die HU-Termine avisiert, sodass es frühzeitig reagieren kann. Auch der gewohnte Ablauf der Prüfung ändert sich.

Zu Beginn steht eine Prüfungsfahrt

So wird der Sachverständige künftig den Schlüssel verlangen, um zu Beginn der HU eine  Prüfungsfahrt zu absolvieren. "Im Rahmen dieser kurzen Prüfungsfahrt von nur wenigen Metern wird durch die Konditionierung der elektronischen Systeme sichergestellt, dass beispielsweise auch die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs wie ABS, ESP oder Abstandsregler aktiviert sind und ansprechen", sagt Dekra-Mann Möbus. Diese Fahrt ist der Einstieg zur Prüfung mit einem sogenannten HU-Adapter, der in den nächsten Jahren Schritt für Schritt Einzug in die Prüfhallen finden soll. Noch sind diese Geräte in der Erprobung. Der erste großflächige Einsatz wird voraussichtlich 2014 erfolgen. Flottenbetreiber bringt das Wissen, dass künftig zur Auslese ein solcher Adapter eingesetzt wird, in jedem Fall ein besseres Gefühl. Zwar nehmen die Ingenieure schon bisher die elektronischen Systeme akribisch unter die Lupe. "Sie können aber nicht mit absoluter Sicherheit bestätigen, dass beispielsweise die ESP-Sensorik noch vorschriftsmäßig ihren Dienst tut", sagt Dekra-Bereichsleiter Möbus. "Über den HU-Adapter dagegen lässt sich solch ein Mangel sofort feststellen."

Ein einheitlicher Mangelbaum wird geschaffen

Ein gutes Gefühl bekommen Lkw-Betreiber auch in anderer Hinsicht: Die HU-Novelle sieht nämlich vor, dass ein einheitlicher Mangelbaum geschaffen wird, welcher fest vorgegebene Mangelformulierungen, fest vorgegebene Mängel und deren Einstufung mit entsprechender Ortsangabe beinhaltet. Darunter fallen etwa 3.800 Gesamtmängel, aufgeteilt in geringe Mängel, erhebliche Mängel und verkehrsunsicher. So gilt beispielsweise bei der Baugruppe Räder und Reifen die fehlende Staubkappe am Reifenventil als geringer Mangel, ein unzulässig ausgeführtes Reifenventil als erheblicher Mangel und ein beschädigter Reifen mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung als verkehrsunsicher. Die Anwendung des HU-Mangelkatalogs ist verpflichtend, Änderungen oder Abweichungen davon sind nicht zulässig.

"Diese Regelung bringt dem Halter in jedem Fall eine erhöhte Transparenz", sagt Möbus. Die Prüfer haben bei der Mangeleinstufung keinen Spielraum, die Ergebnisse werden dadurch vergleichbarer. Einen Klick wert sind den Prüfern künftig auch weitere Punkte. Hat das Fahrzeug ein Warndreieck, eine Warnleuchte und einen noch gültigen Verbandskasten an Bord? Das mag der eine oder andere Sachverständige schon früher abgeklopft haben - nun wird die Prüfung jedoch Pflicht. Und noch etwas wird Pflicht: Wer den Sachverständigen zu sich kommen lässt, muss seine Werkstatt künftig mit einem Scheinwerfer-Einstellgerät ausstatten. Es reicht nicht mehr aus, die Scheinwerfer einfach auf eine weiße Wand zu richten. Der Gesetzgeber lässt künftig eben genauer hinsehen - in vielfacher Hinsicht. Dekra-Vertreter Möbus zeigt sich zuversichtlich, zum Stichtag sämtliche Änderungen umsetzen zu können. Die anstehenden Modifikationen seien ja schon länger bekannt.

Reformpaket ist Beitrag zu einer erhöhten Verkehrssicherheit

Er begrüßt das Reformpaket als einen Beitrag zu einer erhöhten Verkehrssicherheit. Ein Gewinn ist seiner Ansicht nach vor allem die vorgeschriebene Prüfung der Bremskraftverteilung auf die einzelnen Achsen. Es seien immer wieder  Fahrzeuge im Verkehr, bei denen die Hinterachse nicht genügend Bremskraft habe. Das könne man nun regulieren - auch schon vor dem HU-Termin. Denn auch die Werkstätten werden nach Einschätzung der Dekra-Prüfer zur Vorbereitung des jeweiligen HU-Termins künftig hierauf ihr Augenmerk legen.

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