Gewichtsbeschränkung angehoben Mehr Nutzlast für Erdgas-Transporter

Foto: Iveco

Die Politik macht den Einsatz von Transportern mit Erdgasantrieb attraktiver: Durch die Anpassung der Führerscheinverordnung dürfen CNG-Fahrzeuge nun bis zu einem Gewicht von 4,25 Tonnen mit der Führerscheinklasse B bewegt werden.

Die Marktbedingungen für Erdgas- und Elektro-Transporter werden angeglichen: Der Bundesrat hat hierzu eine modifizierte Führerscheinverordnung verabschiedet, die vorsieht, dass auch CNG-Nutzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen mit der Führerscheinklasse B bewegt werden dürfen. Diese Ausnahme von der eigentlichen 3,5-Tonnen-Regel galt bisher nur für leichte Nutzfahrzeuge mit einem vollelektrischen Antrieb.

Eine entscheidende Einschränkung dieser Neuregelung aber gilt auch für Erdgas-Transporter: Die zusätzliche Masse von 750 Kilogramm darf nämlich nur durch das vom jeweiligen Antriebssystem verursachte Mehrgewicht her rühren. Im Vergleich zu E-Antrieben mit schweren Batterien fällt das Mehrgewicht bei CNG-Fahrzeugen aber deutlich niedriger aus. Der Nachteil der schwereren Tanks der gasbetriebenen Transporter im Vergleich zu denen, die mit Dieselkraftstoff fahren, wird damit allerdings aufgehoben – ein Nutzlastnachteil ist nun also nicht mehr vorhanden.

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