Gewerkschaft GNBZ ist nicht tariffähig

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Das Arbeitsgericht Köln hat festgestellt, dass die Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) keine tariffähige Gewerkschaft ist. Nach Ansicht von Andrea Kocsis, stellvertretende Verdi-Vorsitzende, sei damit klar, dass die beiden im Dezember 2007 zwischen der GNBZ und den Arbeitgeberverbänden NBZ (Neue Brief- und Zustelldienste) und BdKEP (Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste geschlossenen Tarifverträge null und nicht seien. Als Zweck und Aufgaben der GNBZ steht in deren Satzung an erster Stelle „die Mitwirkung am Wohl der privaten Brief- und Zeitungszustellunternehmen“. Das Kölner Gericht habe laut Verdi ausgeführt, dass eine Organisation mit diesem Ziel keine Gewerkschaft im Sinne des Artikels 9 des Grundgesetzes sein kann.

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