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Förderung Elektromobilität Bundeskabinett entlastet Firmen

Daimler-Stromer für Hermes Foto: Daimler

Das Bundeskabinett beschließt die weitere Förderung der E-Mobilität. Auch für Nutzfahrzeuge gibt es steuerliche Anreize.

Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus. Dazu hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen:

Lieferfahrzeuge: Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt - zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.

Firmenauto: Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 1. Januar 2019 halbiert. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.

Ladevorrichtung: Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert.

VDIK und DFV fordern Gesamtkonzept

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossenen weiteren Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Zusätzlich sei jedoch ein Gesamtkonzept zur zukünftigen Förderung der Elektromobilität in Deutschland notwendig. Dazu zählen laut VDIK neben der Besteuerung die deutliche Verlängerung des Umweltbonus und der Kfz-Steuerbefreiung. Außerdem gelte es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu forcieren.

Auch dem Deutschen Verkehrsforum (DVF) geht das Ganze nicht weit genug. Dort haben sich die Verantwortlichen dafür ausgesprochen, auch elektrifizierte Nutzfahrzeuge steuerlich zu fördern, die nicht unmittelbar der Lieferung von Gütern dienen (Handwerker), sowie Nutzfahrzeuge zur Personenbeförderung, Bau- und Entsorgungsfahrzeuge sowie E-Lastenräder.

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