Fahrzeuge Unklare Arbeitszeiten für Selbstständige

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EU-Parlament und EU-Kommission können sich in der Frage der Einbeziehung selbstständiger Lkw-Fahrer in die Arbeitszeitrichtlinie weiterhin nicht einigen. Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mitteilt, hat in erster Lesung eine Mehrheit des EU-Parlaments den Vorschlag der EU-Kommission, Selbstständigen keine Arbeitszeitbeschränkungen aufzuerlegen, zurückgewiesen. Viele Abgeordnete sowie der Sozialausschuss des Parlaments vertraten dabei die Ansicht, dass man damit noch mehr Lkw-Fahrer in die Scheinselbstständigkeit treibe und unnötige Gefahren für Dritte in Kauf nähme. Auf der anderen Seite stehen der Verkehrsausschuss des Parlaments sowie die EU-Kommission. Sie sind laut ARCD der Überzeugung, dass die Gültigkeit der Lenk- und Ruhezeitregelung für alle Lkw-Fahrer ausreichend Schutz, etwa gegen Übermüdung am Steuert biete. Die endgültige Entscheidung soll nun am 29. September 2009 fallen. Sollte die Ansicht der Kommission endgültig vom Parlament zurückgewiesen werden, tritt laut ARCD der Fall ein, dass sämtliche EU-Mitgliedsländer mit Verlagsverletzungsverfahren zu rechnen hätten. Seit dem 23. März müsste nämlich theoretisch jedes EU-Land auch selbstständige Fahrer auf die Einhaltung einer Arbeitszeit von maximal 60 Wochenstunden oder durchschnittlich 48 Wochenstunden über einen Zeitraum von vier Wochen hin überprüfen. In der Praxis werden nach Angaben des Autoclubs jedoch bei Betriebsprüfungen nur Arbeitsstunden von angestellten Fahrern unter die Lupe genommen.

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