Fahrzeuge Firma klagt gegen Lkw-Überholfverbot

Foto: Foto: photo 5000/Fotolia.com

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Donnerstag eine grundsätzliche Entscheidung zu Lkw-Überholverboten treffen. Kläger ist der auf Bootsüberführungen spezialisierte  Kieler Unternehmer Günter Obst. Obst ist der Ansicht, dass Überholverbote für Lkw oft erst gefährliche Situationen heraufbeschwören und den Verkehrsfluss mehr behindern als entzerren. Eine Entscheidung wird am späten Nachmittag erwartet. Klar ist, dass sich die Situation künftig nicht entspannen wird. Prognosen gehen davon aus, dass der Schwerlastverkehr in den nächsten zehn Jahren noch einmal um 40 Prozent zunehmen wird. Doch auch die temporären Verbote auf sogenannten Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind umstritten. Unterschiedliche Motorisierungen und Gewichte führen zu unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Bei Überholverboten bestimmt der Langsamste das Marschtempo. Seit Jahrzehnten wird politisch darüber gestritten, in welchem Umfang Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen die Überholspur meiden sollen. Ungeklärt ist bisher, wann Überholverbote gerechtfertigt sind. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrszeichen nur dort aufgestellt werden, wo dies „aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist.“ Jedoch gibt es eine Reihe von Urteilen, in denen die Gerichte dies anders sehen. Das Bundesverwaltungsgericht fasste 2007 beispielsweise einen Beschluss, nach dem auch eine erhebliche Überschreitung des durchschnittlichen Verkehrsaufkommens mit einem überproportional hohen Anteil an Schwerlastverkehr ein Überholverbot für Lkw rechtfertigen kann. 2009 erließ das Verkehrsministerium eine Vorschrift, nach der Lkw-Überholverbote auch auf längeren Strecken verhängt werden, wenn überholende Lkw den Verkehrsfluss regelmäßig stark stören. Das wirft grundlegende Fragen auf: Darf der Schwerlastverkehr nur an Steigungen, Tunnel, Brücken oder stark frequentierten Abschnitten auf die rechte Spur gezwungen werden? Oder sind Überholverbote auch zulässig, damit es nicht zu den oft gefährlichen sogenannten Elefanten-Rennen kommt? An den Streckenabschnitten, an denen mit dem Lkw noch überholt werden darf, gilt die Regel, dass das überholende Fahrzeug mindestens zehn Kilometer in der Stunde schneller sein muss. Dies effektiv zu kontrollieren ist aber höchst aufwendig. Auf deutschen Autobahnen haben Lkw-Überholverbote in den vergangenen Jahren stark zugenommen. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Abschnitte mit Überholverbot auf 1210 Kilometer nahezu verdoppelt.  Auf zweispurigen Autobahnen sind Überholverbote sogar die Regel. Wo Lkw-Überholverbotsschilder aufgestellt werden, entscheidet das Land von Fall zu Fall. Eine Rolle spielt einerseits die Unfallhäufigkeit und andererseits das Lkw-Aufkommen. Passieren an einem Tag mindestens 50 000 Fahrzeuge einschließlich mindestens fünf Prozent Lkw einen vierspurigen Abschnitt, ist ein Überholverbot so gut wie sicher. Ähnlich sieht es in Bayern und Niedersachsen aus. Etwas zurückhaltender gehen beispielsweise Hessen und Sachsen-Anhalt mit entsprechenden Verboten um.  Der ADAC sieht Lkw-Überholverbote differenziert. Generelle Lkw-Überholverbote seien für PKW-Fahrer gefährlich, da das Abfahren der Pkw verhindert werde. Zudem seien die Lkw-Fahrer aufmerksamer, wenn überholt werden darf. Statt Überholverbote fordert der Verband den Bau von dritten Spuren.

Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? LNG/LPG (Unterschied) Warum LNG statt LPG? Tageskontrollblätter Können die Lenk- und Ruhezeiten über Tageskontrollblätter aufgezeichnet werden?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.