Das Europäische Parlament hat am 16. Juni beschlossen, dass für selbstständige Fernfahrer die gleiche EU-Arbeitzeitrichtlinie (2002/15 EG) gilt wie für angestellte Fahrer. Das heißt, dass auch Selbstständige ein Fahrlimit von durchschnittlich 48 Stunden einhalten müssen. Hintergrund: Selbstständige Fahrer waren zunächst von den bestehenden Richtlinien ausgenommen, da die EU-Kommission im Oktober 2008 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag eingereicht hatte. Diesen Vorschlag haben die Abgeordneten nun abgelehnt (368 Ja-Stimmen, 301 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen). Sie argumentieren, dass die Gleichbehandlung aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit sowie zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs nötig sei.