Fahrzeuge Der neue Bußgeldkatalog kommt

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Raser und Drängler müssen ab dem 1. Februar tiefer in die Tasche greifen. Auch für Fahrer, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss an Steuer sitzen, werden die Bußgelder erhöht. Daran erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 Stundenkilometer werden wie bisher geahndet. Darüber wird es teurer. Wer innerorts um 21 km/h zu schnell unterwegs, zahlt in Zukunft 80 statt bisher 50 Euro. Außerhalb von Ortschaften sind es ab Februar 70 Euro. Während bei 31 km/h Überschreitung innerorts 160 Euro fällig werden, liegt die Strafe ab 61 Stundenkilometern bei 440 Euro. Zu dichtes Auffahren ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird je nach gemessenem Abstand mit Bußgeldern zwischen 75 und 400 Euro geahndet. Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, werden 80 Euro fällig. Gefährliche Überholmanöver werden laut DVR künftig mit bis zu 250 Euro bestraft, was einer Verdopplung des Bußgelds gleichkommt. Das Benutzen des Seitenstreifens, etwa um die nächste Ausfahrt zu erreichen, wird mit 75 Euro berechnet. Wer eine rote Ampel missachtet, riskiert Geldbußen zwischen 90 und 360 Euro. Das Bußgeld richtet sich dabei danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot geschaltet war. „Gelb-Rot“ in Verbindung mit einer Gefährdung für andere wird mit 200 Euro Strafe geahndet. Wer am grünen Pfeil nicht anhält, riskiert 70 bis 150 Euro Geldbuße. Tief in die Tasche greift, wer eine geschlossene Bahnschränke umfährt: ab Februar sind es 700 Euro. Bei Alkohol am Steuer verdoppelt sich in allen Fällen die bisherige Geldbuße auf bis zu 500 Euro , für Wiederholungstäter sind es 1.000, beim dritten Verstoß 1.500 Euro. Wer als Fahranfänger die Null-Promille-Regel missachtet, zahlt immerhin 250 Euro Strafe. Auch bei der Durchführung illegaler Kfz-Rennen erhöhen sich die Sätze erheblich: Wurde der Verstoß bisher mit 200 Euro für den Veranstalter und 150 Euro für jeden Teilnehmer geahndet, sind nach dem neuen Bußgeldkatalog 500 beziehungsweise 200 Euro fällig.

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