Die EU-Kommission setzt sich für eine Reihe an technischen Vorgaben für Kraftfahrzeuge ab 2024 ein.
Die Sicherheit von Kraftfahrzeugen, deren Insassen sowie von Fußgängern und Radfahrern soll besser werden. Das ist zumindest das erklärte Ziel der EU-Kommission, die dafür eine Reihe neuer technischer Vorgaben für Kraftfahrzeuge ab 2024 vorgeschlagen hat.
So müssen beispielsweise Neufahrzeuge ab 2024 mit folgenden Assistenzsystemen ausgerüstet sein: Tempomat, Fahrer-Müdigkeitserkennung und Fahrer-Aufmerksamkeitsüberwachung, ein schnell blinkendes Notbremslicht, ein Hinderniserkennung beim Rückwärtsfahren sowie eine Steckvorrichtung zum Einbau einer „alkoholempfindlichen Wegfahrsperre“.
Hilfe bei der Notbremsung
Neue Pkw und Transporter benötigen zudem ab 2024 Notbrems- und Spurhalteassistenten und einen „erweiterten Kopfaufprall-Schutzbereich“. Für Lkw und Busse ist des Weiteren neben Abbiegeassistenten ab 2026 eine „verbesserte Direktsicht“ auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer erforderlich. Hierzu soll die Typgenehmigung-Verordnung (EU) 2018/858, geändert werden. Außerdem sollen die Allgemeine-Fahrzeugsicherheit-Verordnung (EG) 661/2009, die Fußgänger-Schutz-Verordnung (EG) 78/2009 und die Wasserstoffsicherheit-Verordnung (EG) 79/2009, die derzeit spezielle technische Anforderungen an die Typgenehmigung unterschiedlicher Fahrzeugtypen regeln, aufgehoben werden.