Digitaler Tachograph 2.0 Intelligenter Tacho fürs Lkw-Fahrerhaus

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Brandaktuell: Ab dem 21. August 2023 müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgerüstet werden.

Die ersten fünf Folgen der Tachostunde drehten sich um die Auswirkungen der unterschiedlichen Maßnahmen des EU-Mobilitätspakets auf die Arbeitsbedingungen der europäischen Lkw-Fahrer. Im Rahmen einer Sondersendung befassen wir uns in der sechsten Folge daher mit einem entscheidenden "Bauteil" des Mobilitätspakets: dem neuen intelligenten Tacho der zweiten Version, mit dem sich natürlich auch hinsichtlich der Kontrollen vieles ändert.

2023 alle neuen, 2025 auch Bestandsfahrzeuge

Die Durchführungsverordnung aus Brüssel (EU 2021/1228) macht es zur Pflicht, dass ab dem 21. August 2023 alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgerüstet werden müssen. Bis August 2025 folgen dann die Bestandsfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden. Neu ist, dass alle Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend fahren, ab Juli 2026 ebenfalls einen Tachographen benötigen. Anfang Juni dieses Jahres hat Continental die Typenzulassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für den Tachographen VDO DTCO 4.1 erhalten. Die Auslieferung an die Erstausrüster (OEM), die Lkw-Produzenten, hat begonnen. Der DTCO 4.1 verwendet die Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, welche in Zukunft ein weiteres Plus in Sachen Datensicherheit bieten werden. "Wir hatten gehofft, dass uns der Betreiber die Authentifizierung der Galileo-Positionsdaten schon zum Marktstart im August zur Verfügung stellen würde", heißt es bei Continental. Weil das nicht möglich war, hat die Europäische Kommission durch die kürzlich verabschiedete Durchführungsverordnung (EU) 2023/980 im Sinne aller Beteiligten für Rechtssicherheit in dieser Übergangsphase gesorgt. Faktisch bedeutet es, dass ein Up-Date des bereits in einen ausgelieferten Lkw eingebauten DTCO 4.1. ausreicht, um die volle Funktionalität zu erreichen.

"Wir sprechen in der Tachostunde daher über die technischen Änderungen der Version 2 gegenüber der Version 1", sagt Götz Bopp, "und leiten daraus ab, welche Veränderungen und Verbesserungen sich für die Fahrer und die Flottenbetreiber beziehungsweise die Unternehmen ergeben. Außerdem stellen wir dar, in welchen Themenfeldern sich keine Änderung ergibt, etwa bei der Eingabe Land zu Beginn und am Ende des Arbeitstages." Ein weiteres wichtiges Thema ist demzufolge der sogenannte Übergangs-Fahrtenschreiber, also die Lösung, die für das in einem Übergangszeitraum nicht vorhandene OSNMA-Signal gefunden wurde. "Im Zusammenhang mit möglichen Updates dieser Fahrtenschreiber sprechen wir über die Nachrüstung in den kommenden Jahren und die Absenkung der Zugangsschwelle ab 1.7.2026."

Nicht nur Lenk- und Ruhezeiten im Fokus

Natürlich wird es auch um die Frage gehen, welche erweiterten Möglichkeiten der Überwachung es für die Kontrollbehörden geben wird. "Es besteht die rechtliche Legitimation, neben den Lenk- und Ruhezeitvorschriften mit den Tachodaten auch andere Rechtsgebiete kontrollieren zu können", sagt Bopp, "also etwa die Einhaltung der Marktzugangsvorschriften und darunter die Vorgaben zur Kabotage oder zur Einhaltung der entsenderechtlichen Vorschriften. Auch bei der Höchstgeschwindigkeit und hinsichtlich des Geschwindigkeitsbegrenzers können die Tachodaten verwendet werden." Allerdings wird es im Regelfall weitere Ermittlungen und zusätzlicher Dokumente bedürfen, um Verstöße rechtssicher ahnden zu können. Bei der DSRC-Abfrage liefern die G2V2-Geräte zudem insgesamt fünf Datensätze, in denen Informationen zu den Lenkzeiten des jeweiligen Fahrers enthalten sind. Eine bereits im Vorfeld von aufmerksamen Lesern des FERNFAHRER gestellte Frage betrifft die Fahrerkarten. Aktuell ausgegebene Fahrerkarten bleiben Stand heute bis zum Ablaufdatum gültig, auch wenn ab 31.12.2024 der Nachweiszeitraum auf 56 Tage verlängert wird. Um Missverständnissen vorzubeugen: "Die Fahrerkarte speichert die Informationen, bis der jeweilige Speicher voll ist und überschreibt dann die ältesten Daten", erklärt Bopp. "Es gibt also keinen fixen zeitlichen Speicherumfang. Bei Vielfahrern sind mindestens ein paar Monate gespeichert, bei Aushilfsfahrern bis zu fünf Jahre."

Doch der neue intelligente Tacho ist nur das "Werkzeug" für die effektiveren Kontrollen. Es braucht die Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie, die bereits im Juni den Bundesrat passiert hat sowie die Übertragung der jeweiligen Änderungen aus dem Mobilitätspaket ins Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und ins Fahrpersonalgesetz (FPersG), damit der neue Tacho zum Schutz der Fahrer tatsächlich auch Sinn ergibt.

Die Expertenrunde diskutiert live auf Youtube: 21. August, 18 Uhr

Götz Bopp berät Unternehmen und Fahrer rund um das Thema Lenk- und Ruhezeiten. Am Tag der Einführungspflicht des neuen intelligenten Tachografen der 2. Version, dem 21. August 2023, spricht er ab 18 Uhr in der sechsten Folge der Tachostunde mit dem Lkw-Fahrer und Verkehrsleiter Jörg Blommel von der Spedition Resing aus Gescher und Ralf Dohmen, dem Leiter Kundenmanagement im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions von VDO. Dank einer guten Zusammenarbeit von Continental, der Spedition Resing und deren Werkstatt, dem Mercedes-Benz Händler Auto Sibbing, beide in Gescher, kann Jörg Blommel seit diesem Montag den DTCO 4.1. von VDO im Praxiseinsatz testen, war damit auch schon grenzüberschreitend unterwegs und wird darüber in der Tachostunde live berichten. Live auf dem Youtube-Kanal des FERNFAHRER und hier im Relive mit Link zum Podcast. „Stellt eure Fragen zum neuen Tacho direkt in der Sendung – wir freuen uns auf euch!“

Hersteller-Umfrage: Update vom 16. August

Nach einer Blitzumfrage bei den acht europäischen Lkw-Herstellern antworteten Daimler, Ford, Iveco, MAN, Volvo und Scania bis zur heutigen Deadline, dass sie den verfügbaren Tacho der zweiten Version zum Teil bereits seit Juni/Juli 2023 in die jeweiligen Neufahrzeuge einbauen und den Kunden zusichern können, dass die neu zugelassenen Fahrzeuge ab dem Stichtag mit einem G2V2-Tacho ausgeliefert werden. Lediglich Volvo, Ford und MAN berichten, dass dies derzeit ausschließlich der DTCO 4.1 von VDO ist, für den der Hersteller Continental bereits Anfang Juni 2023 die Typenzulassung der Europäischen Kommission erhalten hatte. Von Stoneridge Deutschland liegt die Aussage vor, dass der SE 5000 Smart 2 wohl erst in der 34. Woche – also frühestens ab dem 21. August - die Zulassung bekommen würde. Was das für den fristgerechten wahlweisen Einbau in die Fahrzeuge der Erstausrüster konkret bedeutet ist derzeit nicht bekannt.

Auf Nachfrage heißt es daher von Continental: Seit Juni 2023 arbeiten wir in unserem Werk in Villingen-Schwenningen im Schwarzwald mit Hochdruck an der Produktion der neuen Tachographen. Wir haben bereits vor Beginn der Produktionsphase für das Vorgängermodell, den DTCO 4.0, unsere Fertigungslinien modernisiert und erweitert. Wir kommen unseren Lieferverpflichtungen nach. Aktuell arbeiten wir in zusätzlichen Schichten und setzen auch qualifiziertes Personal von anderen Standorten in unserem Werk in Villingen ein, um die hohe Nachfrage und zusätzlich den kurzfristig angestiegenen Bedarf zu decken.

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