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Deutsche Flottenbetreiber doppelt belastet Kein Ausgleich zur CO2-Maut

Foto: Thomas Küppers, Montage: Florence Frieser

Keine Doppelbelastung durch CO2-Preis und CO2-Maut – warum das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht umgesetzt wird.

Die Transport- und Logistikbranche wird keinen Ausgleich zur CO2-Maut bekommen. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelregierung erklärt, einen CO2-Zuschlag nur unter der Bedingung einzuführen, dass eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis ausgeschlossen ist. Nach dem Beschluss der Bundesregierung wird die CO2-Maut nun zum 1. Dezember in Kraft treten, ohne dass die Branche an anderer Stelle einen Ausgleich erhält. Sie wird damit durch den nationalen CO2-Preis und die neue CO2-Maut doppelt belastet. Ausländische Flottenbetreiber müssen zwar die CO2-Maut bezahlen, können aber den CO2-Preis vermeiden, wenn sie nicht in Deutschland tanken.

Luksic: Aufwand wäre unverhältnismäßig hoch

„Mit der bestehenden CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Zusammenspiel mit der künftigen CO2-Maut wird eine unverhältnismäßige Anlastung ausgeschlossen“, erklärt Oliver Luksic (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium (BMDV), im Exklusiv-Interview mit der Fachzeitschrift trans aktuell. „Zweitens wäre der Aufwand für die Einrichtung und den temporären Betrieb eines Erstattungssystems bei genauem Hinsehen unverhältnismäßig hoch, und auch zeitlich kaum darstellbar“, fügt er hinzu. Vor diesem Hintergrund habe man sich für den jetzt eingeschlagenen Weg entschieden.

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Luksic erklärt, sein Haus habe sich gemäß Auftrag aus dem Koalitionsvertrag intensiv mit dieser Frage intensiv beschäftigt und auch ein Gutachten eingeholt. 2027 werde der nationale Emissionshandel in Deutschland voraussichtlich obsolet, wenn der Straßengüterverkehr dann in allen Mitgliedstaaten in das europäische Emissionshandelssystem aufgenommen werden soll.

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