Die Schweiz verlangt hohe Bußgelder für eine zu geringe Mindestachslast. Bei der Ahndung gibt es in Europa unterschiedliche Regelungen. Doch auch bei anderen Vorschriften unterscheiden sich die europäischen Staaten zum Teil deutlich.
Vergleich der Bußgelder für einzelne Verkehrsverstöße in den EU-Ländern
Wer etwa die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreitet, erhält in Deutschland lediglich ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro ohne Punkte. In Frankreich muss mit einem Bußgeld ab 135 Euro, in Dänemark ab 135 Euro, in der Schweiz ab 150 Euro, in den Niederlanden ab 160 Euro und in Italien ab 170 Euro tagsüber (nachts von 22-7 Uhr um ein Drittel höhere Bußgelder) gerechnet werden. Spitzenreiter ist Norwegen mit einem Bußgeld ab 430 Euro.
Für das Telefonieren am Steuer werden in den Niederlanden 230 Euro, in Deutschland 60 Euro und ein Punkt fällig.
In Schweden und Norwegen gelten deutlich geringere Promillegrenzen (0,2 Promille), in einigen osteuropäischen Ländern ist oft gar kein Alkohol am Steuer erlaubt, wie etwa in Tschechien. In Italien droht eine Zwangsversteigerung des Pkw bereits bei 1,5 Promille; ebenso seit Juli 2014 in Dänemark bei 2,0 Promille.
Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten): In Frankreich werden die Lenk- und Ruhezeitverstöße je nach Schwere des Vorwurfs in drei Kategorien eingeteilt und mit Bußgeldern in Höhe von 450, 750 und 1.500 geahndet. Für eine Überschreitung der täglichen Lenkzeit von neun Stunden um mehr als zwei Stunden würde in Frankreich bereits ein Bußgeld von 1.500 Euro fällig werden. In Deutschland hingegen würde der Fahrer beim selben Vergehen lediglich ein Bußgeld von 300 Euro bei Vorsatz oder 150 Euro bei Fahrlässigkeit erhalten. In Belgien drohen dort dem Lkw-Fahrer bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten Höchststrafen von 10.000 Euro. Gleichzeitig ist alternativ oder zusätzlich eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis sechs Monaten möglich. Überschreitet der Lkw-Fahrer in Belgien die Tageslenkzeit, so muss er mit einem Bußgeld von bis zu 1.600 Euro rechnen. Die örtlichen Behörden können dabei bis zu 300 Euro an Ort und Stelle kassieren.
Quelle: RA Mielchen