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BGL, BIEK und BWVL Verbände nehmen Klimaprogramm positiv auf

Lkw auf Landstraße im Wald Foto: Schwoaze/Pixabay

Die Verbände BIEK und BGL begrüßen das Klimaprogramm der Bundesregierung in weiten Teilen.

Aus Sicht des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) ist besonders zentral, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Logistikwirtschaft aufgegriffen hat, eine CO2-Bepreisung über die Lkw-Maut zu regeln.

Nur so ist aus Sicht des BGL sichergestellt, dass auch ausländische Lkw, die nach Angaben des Verbandes mittlerweile über 40 Prozent Marktanteil in Deutschland haben, von der Klimaabgabe erfasst werden.

Bei einer CO2-Bepreisung über den Dieselpreis wäre dies laut BGL nicht der Fall gewesen, da aufgrund der enormen Reichweite von Lkw der Dieselaufschlag an den deutschen Tankstellen durch eine Auslandsbetankung leicht zu umgehen wäre.

Kritische Sicht auf Emissionshandel

Kritisch sieht der BGL daher den nationalen Emissionshandel, der nur an deutschen Zapfsäulen wirksam wird. Der Verband befürchtet zudem eine doppelte Anlastung der CO2-Abgabe bei den ganz überwiegend kleinen und mittelständischen deutschen Transportunternehmen durch Maut plus Emissionshandel. Der BGL fordert daher eine Ausgleichsmaßnahme in Form eines Gewerbediesels mit eigener Abrechnungsmöglichkeit an der Zapfsäule für Lkw. Das deutsche Transportgewerbe darf hier nicht weiter benachteiligt werden.

BIEK für Ausweitung des EU-ETS

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt die aus seiner Sicht ordnungspolitisch richtige Grundsatzentscheidung der Bundesregierung, zur CO2-Bepreisung auf eine CO2-Steuer zu verzichten. Eine CO2-Steuer hätte dauerhaft negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, ohne die Garantie jedoch auf eine ausreichende Reduzierung der CO2-Emissionen.

Das Klimakabinett führt stattdessen ein Emissionshandelssystem für fossile Brennstoffe ein. „Leider ist es ein nationales System, welches den Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland ebenfalls belasten wird“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. „Immerhin wird damit aber ein Instrument geschaffen, das zumindest grundsätzlich Anschlussfähigkeit zu einem späteren europäischen ETS herstellt.“ Es werde eine – wenn auch vage – Perspektive für ein europäisches ETS geöffnet.

Gesamten Verkehrssektor adressiert

Der Bundesregierung sei zudem zugutezuhalten, dass sie bei den beschlossenen Maßnahmen den gesamten Verkehrssektor, also neben dem Bereich des Güterverkehrs auch den Individualverkehr über eine CO2-orientierte Reform der Kfz-Steuer, adressiere. Sie bringt damit die Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer für eine Reduzierung der Emissionen zum Ausdruck.

Der BIEK begrüßt auch die Konsens schaffende Entscheidung, alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzfördermaßnahmen zu investieren, wozu auch die Förderung von elektrischen Lkw und strombasierten Kraftstoffen gehört. „Allerdings sollte die Bundesregierung auch die erheblichen CO2-Einsparpotentiale durch die Förderung leichter Nutzfahrzeuge im Klimaschutzprogramm hervorheben“, gibt Marten Bosselmann zu bedenken. Derzeit werden im Klimaschutzprogramm lediglich schwere Lkw-Verkehre explizit genannt.

BWVL begrüßt Einigung des Klimakabinetts

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) begrüßt die Einigung des Klimakabinetts der großen Koalition auf ein nationales Klimaschutzprogramm, warnt jedoch auch vor einer Benachteiligung der heimischen Logistik. Der Klimaschutz gilt nach Ansicht des BWVL als eine der größten globalen Herausforderungen.

Auch die deutsche Transport- und Logistikbranche ist sich ihrer Verantwortung bewusst und ist gewillt einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele zu leisten. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung bietet hierbei zwar richtige Ansätze, so der BWVL. Ein Handel mit Emissionszertifikaten werde allerdings nur auf europäischer Ebene zu einer tatsächlichen Reduktion der Treibhausgase beitragen.

Zwar sei der Verzicht auf eine CO2-Steuer im Allgemeinen als positiv zu bewerten. Doch auch ein nationaler Emissionshandel wirke sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition der deutschen Transport- und Logistikwirtschaft aus. Dagegen begrüßt der BWVL die sektorübergreifende und feste Bepreisung von CO2. Damit sei Planungssicherheit gegeben.

Zweckbindung müsse weiter bestehen bleiben

Jedoch müsse die Zweckbindung auch weiterhin bestehen bleiben. Die aus den Klimaschutzmaßnahmen zusätzlich generierten Einnahmen müssen grundsätzlich in den Verkehrssektor reinvestiert werden, beispielsweise in die Infrastruktur, in Fördermaßnahmen oder in die Digitalisierung. Auf diese Weise könnten CO2- mindernde Techniken, Innovationen, Prozesse und Konzepte finanziell gefördert werden.

Die im Papier enthaltene Technologieoffenheit bei den alternativen und klimafreundlichen Antrieben sowie der Ausbau einer bedarfsgerechten Tank- und Ladeinfrastruktur bietet laut BWVL willkommene Anreize, den schrittweisen Umstieg auf CO2-arme Nutzfahrzeuge zu vollziehen.

Allerdings gelte es zunächst abzuwarten, inwiefern die im Klimaschutzprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen konkret umgesetzt werden können und inwiefern ein CO2-Aufschlag überhaupt rechtlich mit der EU-Wegekostenrichtlinie vereinbar ist.

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