Berufsunfähigkeit nach Arbeitsunfall Notlage

Berufsunfähigkeit nach Arbeitsunfall, Angelika Lemasters Foto: © Jan Bergrath

Ein tragischer Arbeitsunfall beim vorschriftsmäßigen Sichern der Ladung stürzt Angelika Lemasters in den finanziellen Ruin.

Der Tag, der das Leben von Angelika Lemasters, 46, radikal verändert, liegt fast drei Jahre zurück. Schon seit 1991 fährt die Mutter zweier erwachsener Kinder aus Neustetten schwere Lkw. Am 10. Mai 2010 fängt sie eine neue Stelle bei Schürle Transport in ­Neckarsulm an, Touren für Audi nach Belgien. So auch am 22. Juni des gleichen Jahres. Bei EFTEC in Genk soll sie 16 Container Lacke laden. Der Speditionsauftrag schreibt genau vor, dass Fahrer zur Ladungssicherung Antirutschmatten unter die Container legen müssen. Beladen wird von der linken Seite per Stapler. Erst das Leergut heraus, dann die Behälter, je 1,5 Tonnen, nebeneinander. Lemasters geht dabei wie fast alle Fahrer vor: Sie legt bereits den Gurt über die ersten beiden Container, als der Staplerfahrer mit dem letzten Container kommt – und sie übersieht. Sie kann nicht ausweichen, die rechte Hand bleibt irgendwie am Gurt hängen und dann kracht der Container schon formschlüssig auf die Ladefläche. Lemasters schreit um Hilfe, doch der Staplerfahrer hört sie nicht. Es dauert eine halbe Ewigkeit, bis jemand sie entdeckt. Nach der ersten Notversorgung will sie, völlig unter Schock, nur noch weg. Sie kommt gerade bis zum nächsten Parkplatz. Mit der Hand kann sie die Telligent-Schaltung des Actros nicht mehr bedienen und behilft sich zunächst mit Schmerzmitteln. Sie verständigt ihren Chef, der sie am frühen Abend  in die Notaufnahme einer Klinik fährt.

Klare Regeln für den Arbeitsunfall

Es ist ein typischer Arbeitsunfall, für den es in Deutschland klare Regeln gibt. Bei Lemasters kommen alle Komplikationen zusammen. Sie ist zunächst krankgeschrieben, nach zwei Monaten versucht sie noch einmal, in den Job zurückzukehren. Doch schnell stellt sich heraus, dass die massiven Quetschungen der Hand irreparabel sind. Wie schlimm es sein wird, bringt erst die Zeit an den Tag. Die zuständige BG Verkehr übernimmt zunächst das Verletztengeld. Als sich abzeichnet, dass Lemasters trotz der verschiedenen Reha-Maßnahmen berufsunfähig sein wird, überweist die BG rund 5.000 Euro, um ihren Pkw mit einem Handknauf umzurüsten, sodass sie ihn mit links steuern kann. Sie zahlt außerdem einen Kurs, der das Schreiben mit der linken Hand schult, und ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 340 Euro. Lemasters kann viele Dinge im Haushalt nicht mehr machen, zudem lebt sie allein. Die rechte Hand ist fest in einer Manschette geschützt. Es haben sich chronische Schmerzen entwickelt und ihr linker Arm leidet unter der Dauerüberbelastung.

Die Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben

Heute bekommt Lemasters eine Erwerbsminderungsrente von 644 Euro. Sie musste in eine kleinere Wohnung ziehen. Ende 2012, nach weiterer Verschlechterung der Hand, wird ein neues Rentengutachten für die BG erstellt. Das Ergebnis steht noch aus, danach bemisst sich die Vollrente: Lediglich bei 100 Prozent Erwerbsminderung beträgt sie zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes und wird mit der Erwerbsminderungsrente verrechnet. Das reicht nicht zum Leben.

Lemasters hat eine Anwältin beauftragt, bei EFTEC ihre Schadensansprüche geltend zu machen. Doch das belgische Unternehmen reagiert nicht. Gegen Berufsunfähigkeit hatte sich Lemasters bereits 2004 bei der DEVK privat versichert: 1.000 Euro im Monat, so lautet der Vertrag, den sie mit ihrem lokalen Versicherungsmakler, der sie seit Jahren betreut, abgeschlossen hat. Weil sie ihre Vorerkrankungen nicht angegeben haben soll, wird der Vertrag für ungültig erklärt. Allerdings behauptet Lemasters, der Makler habe alles gewusst und wollte das Problem der Vorerkrankung mit der Versicherung klären. Die DEVK bietet zunächst die Rückzahlung der Monatsprämien an, dann einmalig 30.000 Euro – aus Kulanz. Doch damit ist Lemasters nicht zufrieden. Sie ist dringend auf das Geld angewiesen. Eine Klage gegen die DEVK ist vorbereitet – um den unverschuldeten Ruin vielleicht doch noch abzuwenden. FERNFAHRER bleibt dran.

4 Fragen an:

die BG Verkehr in Hamburg zum 
Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen.

Viele Lkw-Fahrer behaupten immer noch, sie sind nicht versichert, wenn ihnen beim Abladen oder Sichern einer Ladung beim Kunden ein Unfall passiert.

BG Verkehr: Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst alle Tätigkeiten eines Beschäftigten, die er zur Erfüllung der ihm von seinem Arbeitgeber übertragenen Aufgaben verrichtet. (Dies folgert aus 
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - gesetzliche Unfallversicherung).

Ab wann – faktisch und zeitlich – tritt die BG bei einem Arbeitsunfall ein? Wie hoch ist die Versicherungssumme, also das Verletztengeld in Prozent vom Nettolohn und wie lange wird das gewährt?

BG Verkehr: Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt die BG Verkehr Verletztengeld, das ist vergleichbar mit dem Krankengeld. Als Faustregel kann man sagen, dass das Verletztengeld rund 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgeltes beträgt. Es darf jedoch nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt.

Das Verletztengeld ist von dem Tag an zu zahlen, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Wegen der vorrangigen Lohn- oder Gehaltsfortzahlung beginnt die Zahlung des Verletztengeldes in der Regel mit der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Zahlungen enden mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Was passiert nach Ablauf des Verletztengeldes, wenn der Versicherte nicht mehr arbeitsfähig ist?

BG Verkehr: Der Leistungskatalog der BG Verkehr umfasst auch individuelle, an den Einzelfall angepasste Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Rente in Betracht kommen. Dieser besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten durch die Unfallfolgen um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Voraussetzung ist, dass diese Minderung der Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus andauert. Die BG Verkehr übernimmt bei tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen außerdem Renten an Hinterbliebene, zum Beispiel Witwen und Waisen.

Was müssen Fahrer, die im Ausland einen Arbeitsunfall haben, beachten – so weit sie dazu in der Lage sind?

BG Verkehr: Der Unternehmer ist gegenüber seinen Beschäftigten arbeitsschutzrechtlich auch während des Auslandseinsatzes verpflichtet. Wichtig ist deshalb nach einem Arbeitsunfall die möglichst schnelle Information an den Arbeitgeber, damit dieser alles Notwendige veranlassen kann.

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