13. Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

Alkohol ist ohne Zweifel die Todsünde am Steuer. Es droht nichts Geringeres als ein arbeitsplatzbedrohendes Fahrverbot. Sind die Promillewerte bei der Atemkontrollmessung jedoch nicht ganz so hoch, kann man die Messung anzweifeln.

Der Grund: Bei der Bedienung der Atemalkoholmessgeräte werden manchmal Fehler gemacht, die zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Genau hinzuschauen, kann sich also lohnen. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 13.12.2010

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