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Klimarat kritisiert Gesetzesentwurf „Klimaziele des Verkehrs in Gefahr“

Foto: Adobe Stock/Mike Mareen

Der Klimarat kritisiert die von der Bundesregierung geplante Neufassung des Klimaschutzgesetzes deutlich.

Bei etlichen Maßnahmen sieht der Klimarat die Realisierungswahrscheinlichkeit kritisch. Ebenso bemängelt der Klimarat Abweichungen zwischen den Annahmen der Bundesregierung und der Realität. Hintergrund: Im Juni 2023 brachte das Bundeskabinett eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes (KSG) auf den Weg. Das Klimaschutzgesetz ist der Kern der nationalen Klimapolitik. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein.

Neuerungen im Klimaschutzgesetz

Der Entwurf sieht einige Neuerungen im Klimaschutzgesetz vor: Statt eines Rückblicks auf das vergangene Jahr ist nun der Ausblick auf die zukünftige Entwicklung ausschlaggebend. Mit dem nun verstärkten Fokus auf zukünftige Emissionen kann demnach besser als bisher überprüft werden, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist – oder ob Maßnahmen nachgeschärft werden müssen. Eine weitere Neuerung ist, dass die Erreichung der gesamten Treibhausgasemissionen im Fokus stehen soll. Und zwar unabhängig davon, wo sie entstanden sind.

Rolle des Klimarats stärken

Mit dem neuen Gesetz soll außerdem die Rolle des Klimarats gestärkt werden. In Zukunft soll dieser die Prognosen validieren und eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen können. Mit dem novellierten KSG sollen die deutschen Klimaziele für 2030 erstmals in Reichweite rücken, beispielsweise die Reduktion aller Treibhausgase verglichen mit 1990 um 65 Prozent.

„Schlüssiges Gesamtkonzept fehlt“

Der Klimarat kritisiert, dass mit der Novelle zwar deutliche Emissionsminderungen möglich sind, jedoch weiterhin eine große Lücke zu den Zielen im KSG bestehen. „Die Bundesregierung legt nicht dar, wie die verbleibende Differenz zu den KSG-Zielen geschlossen werden soll“, heißt es in einer Mitteilung des Klimarats. Im Verkehrssektor beträgt die Lücke bis 2030 demnach zwischen 117 und 191 Megatonnen (Mt) CO2-Äq. Hans-Henning Martin, der Vorsitzende des Expertenrats, erklärt außerdem: „Im Verkehrssektor sehen wir optimistische Annahmen beispielsweise bei der Umsetzungsgeschwindigkeit, bei der Finanzierung der Maßnahmen und bei der Bewältigung von Umsetzungshemmnissen. Es fehlt ein zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept und ein übergreifender Maßnahmenrahmen.“

Schlüssiges Gesamtkonzept

Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI, kommentiert: „Ohne eine klare Datengrundlage und ein besseres Monitoring werden wir unsere Klimaziele nicht erreichen.“ Der BDI teilt demnach die Forderungen des Expertenrats nach einem schlüssigen Gesamtkonzept. Darüber hinaus fordert der BDI ein verbessertes Monitoring. Mit mehr Technologieoffenheit habe die Bundesregierung im Entwurf des Klimaschutzprogramms die richtigen Weichen gestellt, befindet der BDI. Es fehle allerdings weiterhin ein umfassendes Paket, das die Defossilisierung des Verkehrs auch auf EU-Ebene flankiert, zum Beispiel durch CO2-Bepreisung und Energiesteuern auf Kraftstoffe. Die Bundesregierung müsse nun rasch Entscheidungen für die passgenaue Förderung der E-Mobilität und Ladeinfrastruktur treffen.

Schiene stärken

Drastisch hingegen die Einschätzung des Verbands „Die Güterbahnen“, ein Zusammenschluss von über 100 Mitgliedern, zu denen Eisenbahn­verkehrs­unternehmen und Unternehmen aus deren Umfeld gehören. „Zum wiederholten Male simuliert die Bundesregierung lieber Klimaschutz, anstatt die Schiene durch ökonomisch und fiskalisch sinnvolle Maßnahmen tatsächlich zu stärken.“ Der Verband fordert: „Die Bundestagsabgeordneten müssen endlich den Weg für die Verkehrswende ebnen und Chance nutzen, den Schienenverkehr durch einen Investitionshochlauf mit zusätzlichen 45 Milliarden bis 2027 zu stärken.“

Der Klimarat

Der Expertenrat für Klimafragen (Klimarat) ist ein unabhängiges Gremium von fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Die Mitglieder wurden 2020 von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren benannt. Der Rat ist in seiner Tätigkeit unabhängig. Das Gremium besteht aus den fünf Mitgliedern Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann. Neben weiteren gesetzlichen Aufgaben prüft der Expertenrat unter anderem die bei Verfehlung der Klimaziele zu beschließenden Maßnahmen.

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